Tz. 25

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Arten von Leasing

Beim Leasinggeber:

  • Operating Leasing
  • Finanzierungsleasing

(IFRS 16.61)

Beim Leasingnehmer: Keine Unterscheidung, Ansatz eines Nutzungsrechts
  • Operating Leasing
  • Finanzierungsleasing
(Anwendung steuerlicher Leasingerlasse ist im Handelsrecht anerkannt)
  • Operating Leasing
  • Finanzierungsleasing
(sec. 20.4, Glossary of terms)
Kriterien für Finanzierungsleasing

Nur für Leasinggeber relevant

Übertragung der wesentlichen Risiken u. Chancen auf den Leasingnehmer (IFRS 16.62); erfüllt, insb. wenn

  • Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags
  • Günstige Kaufoption
  • Grundmietzeit umfasst überwiegenden Teil der wirtschaftlichen ND
  • Zu Beginn der Laufzeit, Barwert der Mindestleasingraten entspricht im Wesentlichen mind. dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands
  • Spezialleasing
(IFRS 16.63)

Keine expliziten Regelungen, in der Praxis Anwendung der steuerlichen Regelungen

Bei Vollamortisationsverträgen über bewegliche Vermögensgegenstände (Vereinbarung einer unkündbaren Grundmietzeit u. Leasingraten während der Grundmietzeit decken die AHK sowie alle Nebenkosten):

  • Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der ND oder
  • Grundmietzeit mind. 40 % oder max. 90 % der ND, sofern eine günstige Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen vereinbart wurden

Bei Vollamortisationsverträgen über Gebäude:

  • Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der ND
  • Ansonsten, sofern eine günstige Kaufoption vereinbart wurde

Bei Teilamortisationsverträgen über bewegliche Vermögensgegenstände: insb., wenn Leasingnehmer mehr als 75 % des die Restamortisation übersteigenden Mehrerlöses aus der Veräußerung erhält

Bei Teilamortisationsverträgen über Gebäude:

  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise (insb. Grundmietzeit > 90 % der ND oder günstige Mietverlängerungs-/Kaufoption)

Übertragung der wesentlichen Risiken u. Chancen auf den Leasingnehmer (wirtschaftliches Eigentum); erfüllt, insb. wenn

  • Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags
  • Günstige Kaufoption
  • Grundmietzeit umfasst überwiegenden Teil der wirtschaftlichen ND
  • Zu Beginn der Laufzeit, Barwert der Mindestleasingraten entspricht im Wesentlichen mind. dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands
  • Spezialleasing (sec. 20.5)
Zuordnung von Leasinggegenständen

Nicht relevant bei Leasingnehmer: ­Ansatz eines Nutzungsrechts

Zuordnungsfrage besteht nur bei Leasinggeber: Ansatz des Leasinggegenstands bei Operating Leasing
Operating Leasing: Leasinggeber

Operating Leasing: Leasinggeber

(sec. 20.24)
    Finanzierungsleasing: Leasingnehmer Finanzierungsleasing: Leasing­nehmer (sec. 20.9)
Sonderfälle der Zuordnung von Leasing­gegenständen

Für Leasingnehmer nicht relevant

Leasinggeber: Bei Spezialleasing kein Ansatz des Leasinggegenstands (IFRS 16.63(e))
Spezialleasing: Leasingnehmer

Spezialleasing: Leasingnehmer

(sec. 20.9)
    Grds. getrennte Betrachtung von Grund u. Boden u. Gebäuden bei kombinierten Verträgen Keine explizite Regelung
Ansatz eines Nuzungsrecht beim Leasingnehmer
  • Aktivierung eines Nutzungsrechts am Vermögenswert mit den AK (IFRS 16.22); Folgebewertung mit den fortgeführten AK (IFRS 16.30) oder mit dem beizulegenden Zeitwert nach dem Neubewertungsmodell (IFRS 16.34f.)
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Passivierung einer Leasingverbindlichkeit beim Leasingnehmer
  • Passivierung einer Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der noch zu leistenden Leasingzahlungen (IFRS 16.22; IFRS 16.26); Folgebewertung mit den fortgeführten AK iRd. Effektivzinsmethode (IFRS 16.36), wobei als Abzinsungssatz der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende (interne) Zinssatz heranzuziehen ist, bzw. sofern dieser vom Leasingnehmer nicht bestimmt werden kann, der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers anzuwenden ist (IFRS 16.26); unter bestimmten Bedingungen ist eine Neueinschätzung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen (IFRS 16.39ff.; Sonderregelungen im Falle der Änderungen der Leasingbedingungen (IFRS 16.44f.); die Zinsaufwendungen sind ergebniswirksam als Teil des Finanzergebnisses auszuweisen (IFRS 16.49 iVm. IAS 1.82(b)); iHd. geleisteten Leasingzahlungen ist die Leasingverbindlichkeit zu kürzen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Ausnahmen

Erleichterungswahlrecht zur Erfassung der Leasingzahlungen als Aufwand für:

  • kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von max. zwölf Monaten;
  • Leasingverhältnisse mit geringwertigen Leasinggegenständen
(IFRS 16.5f.)
Nicht anwendbar Nicht anwendbar

Bilanzierung

  • Operating Leasing

Nur relevant für Leasinggeber:

  • Aktivierung des Leasinggegenstands zu AHK; Folgebewertung richtet sich nach den Eigenschaften des Vermögenswerts (IFRS 16.81)
  • Lineare Vereinnahmung der Leasingraten, es sei denn, eine andere Verteilung gibt den Ertragsverlauf besser wieder (IFRS 16.81)
  • Laufende Aufwendungen des Leasingvertrags: Erfolgswirksame Erfassung im Entstehungszeitpunkt (IFRS 16.82)
  • Anfängliche direkte Kosten: Aktivierung mit dem Vermögenswert u. Verteilung über die Laufzeit des Leasingvertrags (IFRS 16.83)

Bilanzierung beim Leasingge...

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