Tz. 18

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Begriffsabgrenzung Forschung: Im Wesentichen Grundlagenforschung (IAS 38.8) Forschung: Im Wesentlichen Grundlagenforschung (§§ 255 Abs. 2a Satz 3, 298 Abs. 1 HGB) Forschung: Im Wesentlichen Grundlagenforschung (Glossary of terms)
  Entwicklung: Im Wesentlichen Produktentwicklung auf der Basis von Ergebnissen der Grundlagenforschung (IAS 38.8) Entwicklung: Im Wesentlichen Produktentwicklung auf der Basis von Ergebnissen der Grundlagenforschung (§§ 255 Abs. 2a Satz 2, 298 Abs. 1 HGB) Entwicklung: Im Wesentlichen Produktentwicklung auf der Basis von Ergebnissen der Grundlagenforschung (Glossary of terms)
Bilanzierung
  • Aktivierungsverbot für Forschungskosten (IAS 38.54)
  • Aktivierungspflicht für Entwicklungskosten, soweit Voraussetzungen in IAS 38.57 erfüllt sind (IAS 38.57)
  • Aktivierungsverbot für Kosten von Markennamen, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnlichen Sachverhalten (IAS 38.63)
  • Aktivierungsverbot für Forschungskosten (sec. 18.14)
  • Aktivierungsverbot für Entwicklungskosten (sec. 18.14)

Umfang der Aktivierung

von Entwicklungskosten

Einbeziehungspflicht (IAS 38.65f.):

  • Entwicklungsbezogene Einzel- u. Gemeinkosten
  • Finanzierungskosten, soweit Voraussetzungen des IAS 23 erfüllt sind
  • Sonstige direkt zuordenbare Gemeinkosten

Einbeziehungsverbot (IAS 38.67):

  • Kosten der allgemeinen Verwaltung
  • Vertriebskosten
  • Ineffizienzen u. anfängliche Betriebsverluste
  • Kosten für Mitarbeiterschulungen

Einbeziehungspflicht:

  • Entwicklungsbezogene Einzelkosten, angemessene Teile der Material- u. Fertigungsgemeinkosten u. des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (§§ 255 Abs. 2 Satz 2, 298 Abs. 1 HGB)

Einbeziehungswahlrecht:

Einbeziehungsverbot:

Entfällt

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