Tz. 16

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Als Ergebnis der erstmaligen umfassenden Überarbeitung wurden am 21.05.2015 die Änderungen am IFRS für KMU 2015 veröffentlicht (vgl. 2015 Amendments to the IFRS for SMEs). Es haben sich insgesamt 56 Änderungen ergeben, die im Folgenden übersichtsartig dargestellt und in den einzelnen Abschnitten in Teilen erläutert werden. Die Änderungen sind retrospektiv erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen (vgl. IFRS für KMU(2015).A1). Eine frühere Anwendung ist zulässig (vgl. IFRS für KMU BC262, 263).

 
Abschnitt Beschreibung der Änderung
1 Small and Medium-­sized Entities Klarstellung, dass die in IFRS für KMU (2015) 1.3(b) aufgeführten Unternehmen nicht automatisch öffentlich rechenschaftspflichtig sind.
Ergänzung von Klarstellungen für die Anwendung des IFRS für KMU im Einzelabschluss der Muttergesellschaft auf Basis der Q&A 2011/01. Gebrauch der IFRS für KMU im Einzelabschluss der Muttergesellschaft (vgl. IFRS für KMU 1.7). Die Q&A stellen unverbindliche Anwendungsleitlinien dar, die von der SMEIG bereitgestellt wurden.
2 Concepts and Pervasive ­Principles Ergänzung von Erläuterungen zur Ausnahme des unverhältnismäßigen Aufwands (undue cost and effort) sowie Angabepflichten bei Gebrauch der Ausnahme (vgl. IFRS für KMU (2015) 2.14A-2.14D).
Zudem ergeben sich Folgeänderungen in Abs. 2.22 resultierend aus Änderungen in Abschnitt 5, in Abs. 2.47 resultierend aus Änderungen in Abschnitt 11, und Änderungen in Abs. 2.49(a) sowie 2.50(d) resultierend aus Änderungen in Abschnitt 17.
4 Statement of ­Financial ­Position Ergänzung der Anforderung als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung bzw. Wertminderungen bewertet werden, separat in der Bilanz auszuweisen (IFRS für KMU (2015) 4.2(ea).
Wegfall des Angabeerfordernisses zu Vergleichsinformationen bei der Überleitung des Anfangs- auf den Endbestand ausstehender Anteile (vgl. IFRS für KMU 4.12(a)(iv)).
5 Statement of Comprehensive Income and Income Statement Klarstellung, dass der Betrag, der für aufgegebene Geschäftsbereiche gesondert angegeben wird, auch Wertminderungen auf den aufgegebenen Geschäftsbereich ermittelt nach Abschnitt 27 beinhaltet (vgl. IFRS für KMU 5.5(e)(ii)).
Ergänzung der Anforderung, dass Unternehmen Posten im sonstigen Ergebnis so darstellen sollen, dass ersichtlich wird, ob die Möglichkeit besteht, dass diese später in die Gewinn und Verlustrechnung umzugliedern sind oder nicht. (IFRS für KMU (2015) 5.5(g)).
Zudem ergeben sich Folgeänderungen in Abs. 5.4(b) resultierend aus Änderungen in Abschnitt 17 und in Abs. 5.5(d) resultierend aus Änderungen in Abschnitt 29.
6 Statement of Changes in Equity and Statement of ­Income and ­Retained ­Earnings Klarstellung zu Informationen, die die Eigenkapitalveränderungsrechnung beinhaltet (IFRS für KMU (2015) 6.2–6.3).
9 Consolidated and ­Separate ­Financial ­Statements Klarstellung, dass alle Tochterunternehmen, die mit der Absicht erworben worden sind, sie innerhalb eines Jahres zu veräußern oder stillzulegen, nicht in die Konsolidierung einzubeziehen sind, sowie Klarstellung, wie sie stattdessen zu bilanzieren sind (IFRS für KMU (2015) 9.3–9.3C) und 9.23A).
Ergänzung von Klarstellungen für die Erstellung von Konzernabschlüssen, bei abweichenden Abschlussstichtagen der einzubeziehenden Unternehmen (vgl. IFRS für KMU 9.16).
Klarstellung, dass kumulierte Umrechnungsdifferenzen, die von der Umrechnung eines ausländischen Tochterunternehmens resultieren, bei der Veräußerung des Tochterunternehmens nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind (vgl. IFRS für KMU (2015) 9.18).
Ergänzung der Möglichkeit, Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures gemäß der Equity Methode zu bilanzieren (vgl. IFRS für KMU (2015) 9.24–9.26).
Änderung der Definition von kombinierten Abschlüssen (IFRS für KMU (2015) 9.28).
Zudem ergeben sich Folgeänderungen in den Absätzen 9.1–9.2 resultierend aus Änderungen in Abschnitt 1.
10 Accounting ­Policies, ­Estimates and Errors Der neue Abs. 10.10A resultiert aus Änderungen in Abschnitt 17.
11 Basic Financial ­Instruments Ergänzung einer Ausnahme unverhältnismäßigen Aufwands für die Bewertung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert (vgl. IFRS für KMU (2015) 11.4, 11.14(c), 11.32 und 11.44).
Klarstellung zum Zusammenspiel des Anwendungsbereichs von Abschnitt 11 mit anderen Abschnitten des IFRS für KMU (vgl. IFRS für KMU 11.7(b)-(c) und (e)-(f)).
Klarstellung zur Anwendung der Kriterien für Basic Financial Instruments auf einfache Kreditgeschäfte (vgl. IFRS für KMU 11.9B and 11.11(e)).
Klarstellung, wann eine Vereinbarung als Finanztransaktion einzustufen ist (vgl. IFRS für KMU 11.13, 11.14(a) und 11.15).
Klarstellung der Anwendungsleitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 11, wenn der bestmögliche Indikator des beizulegenden Zeitwert auf dem Preis eines abgeschlossenen Kaufve...

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