Tz. 161

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Kehrtwende, die der IASB im Bereich der Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts vollzogen hat, ist bemerkenswert und sehr zu begrüßen. Er hat sich von konzeptionellen Grundsätzen gelöst und Kosten-Nutzen-Erwägungen den Vorrang gegeben. Im Ergebnis sind die Regelungen zur Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts maßgeblich vereinfacht worden. Auch bei einer planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind Wertminderungstests erforderlich, sofern Anzeichen darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegt. Jedoch dürfte dies aufgrund der planmäßigen Abschreibung seltener vorkommen. Auch der Indikatoransatz führt dazu, dass wesentlich seltener Wertminderungstests durchzuführen sind.

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