Tz. 98

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Zur Erreichung und Sicherung größtmöglicher Akzeptanz der Rechnungslegungsregelungen bei den Anwendern und Adressaten bestehen weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Normenentwicklung. Interessierte Personen bzw. Organisationen haben verschiedene Möglichkeiten sich am Entwicklungsprozess von künftigen IFRS zu beteiligen (vgl. IASC, 1999, S. 24, Tz. 82), und zwar

  • als Mitglied im IFRS Advisory Council;
  • als Mitglied in Working Groups oder anderen speziellen Beratergremien;
  • durch Einreichung von Stellungnahmen zu den vom IASB veröffentlichten Diskussionspapieren und Exposure Drafts;
  • durch Teilnahme an öffentlichen Anhörungen im Rahmen der Diskussion geplanter Standards und
  • durch Beteiligung bei der Durchführung von Anwendungstests (field tests), die durchgeführt werden, um die Praktikabilität und weltweite Anwendbarkeit sicherzustellen.
 

Tz. 99

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Weitere Vorgaben im Rahmen der Standardentwicklung sind

  • der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Überwindung geografischer und logistischer Hindernisse im Zusammenhang mit den öffentlichen Sitzungen;
  • die Veröffentlichung der Tagesordnungen im Vorfeld von Sitzungen des Board, der Trustees und des IFRS Interpretations Committee sowie jeweils eine Zusammenfassung der getroffenen Entscheidungen im Anschluss an diese Sitzungen;
  • die Veröffentlichung sogenannter Basis for Conclusions im Zusammenhang mit der Bekanntmachung eines Standards zu seiner Erläuterung und der Begründung der verabschiedeten Regelung sowie die Angabe abweichender Meinungen von Board-Mitgliedern.

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