Tz. 66

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das Unternehmen hat Angaben über diejenigen finanziellen und nichtfinanziellen Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens in den MC aufzunehmen, die nach Einschätzung des Managements den Unternehmenswert wesentlich beeinflussen können (Heumann, 2005, S. 7 f.). Dabei soll auch deutlich werden, wie das Management des Unternehmens diese Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens regelt (PS MC.29).

 

Tz. 66a

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das berichtende Unternehmen soll erläutern, wieweit sich die in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehenden finanziellen und nichtfinanziellen Ressourcen eignen, um die vom Unternehmen angestrebten Ziele zu erreichen (PS MC.30). Dabei sollte vor allem auch die ökonomische Bedeutung der Ressourcen für den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens erläutert werden. Über welche Ressourcen ein Unternehmen zu berichten hat, ist nach Ansicht des IASB abhängig vom Einzelfall. Das PS MC enthält lediglich allgemeine Hinweise, welche Angaben ein Unternehmen in den MC aufnehmen sollte. Beispielsweise sollte ein Unternehmen im MC seine Kapitalstruktur und die vom Management eingegangenen finanziellen Vereinbarungen analysieren. Auch über finanzielle Vereinbarungen, die (noch) nicht in die Bilanz eingegangen sind, sollte berichtet werden. Zudem sollte ein Unternehmen im MC seine Liquidität, seine Cashflows und seine sonstigen finanziellen Spielräume, wie den Kreditrahmen oder allfällige Kreditvereinbarungen, analysieren.

 

Tz. 67

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Neben der Berichterstattung über finanzielle Ressourcen sollte das Unternehmen auch Angaben zu seinen nichtfinanziellen Ressourcen machen. Hierbei kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle Ressourcen handeln. Dabei ist es unerheblich, ob diese Ressourcen bilanzierungsfähig oder nicht bilanzierungsfähig sind. Denn zB das Humankapital stellt in der Regel eine wesentliche Unternehmensressource dar. Hierzu könnten zB die Struktur, der Ausbildungsstand und das Fachwissen der Mitarbeiter erläutert werden. Auch Organisations- und Verfahrensvorteile des Unternehmens, Rohstoffvorkommen sowie bestehende Lieferanten- und Kundenbeziehungen sollten erläutert werden. Die Reputation des berichtenden Unternehmens bildet in der Regel eine Schlüsselressource, über die berichtet werden sollte. Für die Adressaten ist zudem relevant, wie ein Unternehmen auf überschüssige oder knappe Ressourcen reagiert. Anhand dieser Informationen kann die Qualität der Unternehmensorganisation und deren Effizienz von den Adressaten beurteilt werden.

 

Tz. 68

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das Unternehmen sollte die bestehenden wesentlichen internen und externen Risiken in den MC aufnehmen (PS MC.31). Dabei sollte nur über primäre Risiken und nicht über reine Unsicherheiten, dh. mögliche Abweichungen von erwarteten Werten, berichtet werden. Werden auch reine Unsicherheiten in die Berichterstattung aufgenommen, sind diese vom Management deutlich als solche zu kennzeichnen. Das Unternehmen sollte nicht nur über die wesentlichen Risiken, sondern auch über die wesentlichen Chancen des Unternehmens berichten (PS MC.32). Demnach wird im PS MC von einem weiten Risikobegriff ausgegangen. Nach PS MC.32 sollte das Unternehmen Angaben zu denjenigen Chancen (Risiken) in den MC aufnehmen, welche die Unternehmensstrategie und den Unternehmenswert positiv (negativ) beeinflussen können (Heumann, 2005, S. 7 f.). Die Chancen und Risiken eines Unternehmens können vom Management nach PS MC.32 in die folgenden Kategorien systematisiert werden:

  • strategisch,
  • ökonomisch,
  • operativ,
  • finanziell.
 

Tz. 69

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Zumindest die wichtigsten Chancen und Risiken sollten dabei vom Unternehmen nicht nur verbal erläutert, sondern in einer Bandbreite quantifiziert werden (Baetge/Hippel/Sommerhoff, DB 2011, S. 367). Bedeutend ist für die Adressaten vor allem, ob und wieweit die identifizierten Chancen und Risiken für den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens relevant sind.

 

Tz. 69a

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Die bestehenden Unternehmensrisiken könnten zB in tabellarischer Form veröffentlicht werden. In einer solchen Tabelle sollte den kategorisierten Risiken jeweils eine Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet werden. Ferner sollte das Unternehmen die erwartete Schadenshöhe bei Schadenseintritt quantifizieren. Ist eine Quantifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe nur zu Lasten der Verlässlichkeit möglich, könnte auch eine rein verbale Beschreibung eingesetzt werden. Beispielsweise könnten die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Schadenshöhen in "gering", "moderat" und "hoch" unterschieden werden. Die Berichterstattung zu den Risiken könnte zB wie folgt aussehen:

Abb. 4: Berichterstattung zu den Eintrittswahrscheinlichkeiten und der erwarteten Schadenshöhe identifizierter Unternehmensrisiken

Analog sollte bei der B...

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