Tz. 18i

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Um die technische Auswertung von Abschlussinformationen effizienter gestalten zu können, wurde die ESMA (European Securities and Markets Authority) in Artikel 26 der Transparenzrichtlinie (2013/50/EU) mit der Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformates (IFRS Taxonomy), dem sog. ESEF (European Single Electronic Format), betraut. Im Zuge dieses Auftrages wurden mögliche Berichtsformate hinsichtlich ihrer Eignung als elektronisches, systematisch standardisiertes Datentransferschema getestet. Als Resultat verkündete die ESMA im Dezember 2016, dass iXBRL (inline Extensible Business Reporting Language) das Standardformat für digitales Reporting IFRS-pflichtiger Unternehmen in Europa sein wird (vgl. Henselmann/Seebeck, IRZ 2017, S. 399).

Es handelt sich hierbei um eine auf XML (Extensible Markup Language) basierende Technologie zum elektronischen Austausch und Web-Reporting von Finanzinformationen, insbesondere Bilanz-, GuV- und Cashflow-Daten sowie weiteren Elementen des Geschäftsberichtes wie Anhang oder Lageberichtsangaben. Ab 01.01.2020 sind kapitalmarktorientierte Konzerne, die nach IFRS bilanzieren, dazu verpflichtet, iXBRL für das digitale Reporting anzuwenden. Ausgenommen davon sind zunächst Anhangangaben, für die die Anwendung des neuen Berichtsformates ab dem 01.01.2022 vorgeschrieben wird. Grundgedanke der Richtlinie war es, ein Medium zu schaffen, das zusätzlich zur "Hochglanz"-Papierpolitik und zum willkürlichen E-Mail-Versand eine automatisierbare Dokumentationsplattform schafft. Diese Formate sollten standardisiert, international und für verschiedene Rechnungslegungsnormen, regulatorische Anforderungen und Informationsbedürfnisse (zB Bundesanzeiger, SEC, Regulator, Börse, Kapitalmarktöffentlichkeit) verwendbar sein.

Eine breite Anwendung der iXBRL ersetzt nicht die eigentliche Analysetätigkeit des Analysten. Aus Sicht der Analysten verbessert sich die Qualität und die Kostenfunktion der Informationsbeschaffung sowie der Workflow der Datenverarbeitung dann, wenn wesentliche Anforderungen an ein iXBRL System erfüllt werden.

Zu diesen Anforderungen gehört ua. das Primat der Vollständigkeit, der Prognosenützlichkeit, einer zeitnahen Verfügbarkeit und einer beliebigen Granulierbarkeit der Daten, der Einbezug von Extra-Financials und Non GAAP-Daten, eine multiple IT-Verarbeitungsmöglichkeit, eine klare Vorgabe sowie Einhaltung einheitlicher Standards und Definitionen unter Angabe von Ursprungs- und Quelldaten bei bereits verarbeiteten Größen wie Nettowerten oder Kennzahlen und die Integrationsmöglichkeiten von Sektorspezifika (zB Umsatz je m2 im Einzelhandel und F&E-Quoten in der Pharmaindustrie). Die Akzeptanz und Qualität wird sich an der Berücksichtigung der unterschiedlichen branchenspezifischen Besonderheiten (zB Großunternehmen versus KMUs; Kliniken, Filmindustrie, Schiffsmakler, Bergbau) bemessen.

Die Institutionalisierung eines den genannten Anforderungen genügenden iXBRL Standards, würde bei adäquater Umsetzung das Informationsmonopol des Unternehmens aus Sicht der Analysten verringern. Die große Individualität des Unternehmensreportings würde eingeschränkt. Damit könnte die Analyse- sowie Verarbeitungsqualität signifikant verbessert und die Vergleichbarkeit der Unternehmen erhöht werden. Dies ist aus Sicht der Finanzanalyse positiv zu beurteilen.

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