Tz. 40

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Mit dem Grundsatz der Aufnahme zukunftsorientierter Berichtsinhalte wird vom berichtenden Unternehmen gefordert, prospektive Informationen (forward-look­ing information) in den MC aufzunehmen (PS MC.13(a)). Dies umfasst auch die wesentlichen Einflussfaktoren und Risiken, die für die Einschätzung der derzeitigen und künftigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bedeutend sind (PS MC.18). Dazu hat das Unternehmen seine mittel- und langfristigen Ziele und Strategien, mittels derer diese Ziele erreicht werden sollen, zu veröffentlichen (PS MC.17; vgl. Tz. 63–65a). Dabei ist auch zu erläutern, wieweit vergangene Entscheidungen und Ereignisse dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die künftige (wirtschaftliche) Entwicklung des Unternehmens zu ziehen. Die im Rahmen einer Prognose veröffentlichten zukunftsorientierten Angaben zur erwarteten Unternehmensentwicklung sollten sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur sein (PS MC.18).

 

Tz. 41

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Nach dem Grundsatz der Aufnahme zukunftsorientierter Berichtsinhalte sollten auch zukunftsorientierte Angaben vorangegangener Berichtsjahre in den MC aufgenommen werden. Diese Angaben sollten der tatsächlichen Entwicklung in einem Soll/Ist-Vergleich gegenübergestellt werden. Mögliche Abweichungen sind dabei zu erläutern.

 

Tz. 42

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Für den Lagebericht nach HGB gilt der Grundsatz der Aufnahme zukunftsorientierter Berichtsinhalte auch bei erschwerten Prognosebedingungen, zB in Zeiten einer Wirtschafts- und Finanzkrise (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24.11.2009 – WpÜG 11/09, 12/09; DB 2009, S. 2773). Bei erschwerten Prognosebedingungen sollten zumindest mehrdimensionale Trendaussagen im Rahmen einer Szenarioanalyse in den MC aufgenommen werden, bei denen alternative Entwicklungsszenarien verglichen werden (Withus, DB 2010, S. 70 f.; Fink, KoR 2009, S. 617). Diese Argumentation kann auf den MC übertragen werden.

 

Tz. 43

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das Unternehmen sollte die den zukunftsorientierten Angaben zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen über die künftige Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen im MC veröffentlichen. Anhand der publizierten Annahmen können die Adressaten die Prognosen des Unternehmens plausibilisieren. Dadurch können die Adressaten einschätzen, ob und wieweit die Prognosen des Unternehmens verlässlich sind. Beispielsweise könnten die Adressaten des MC die Prognosen des Unternehmens plausibilisieren, indem das Management Angaben zu den folgenden Annahmen veröffentlicht:

Abb. 2: Annahmen über die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

 

Tz. 44

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Der auf den MC anzuwendende Prognosehorizont ist nicht definiert. Eine einheitliche Interpretation des Zeitraums ist damit nicht gewährleistet. Dies führt zu Inkonsistenzen in der Berichtspraxis und erschwert die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit. Da die Prognosesicherheit mit zunehmendem Prognosehorizont abnimmt, sollten zumindest die nächsten beiden Geschäftsjahre in die Prognose einbezogen werden (AKEIÜ, DB 2003, S. 109). Während für das folgende Geschäftsjahr die für die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens maßgeblichen Einflussfaktoren nicht nur erläutert, sondern auch quantifiziert werden sollten, könnte die erwartete Entwicklung des Unternehmens im zweiten Prognosejahr zumindest qualitativ erläutert werden.

 

Tz. 45

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Die konkrete Gestaltung der zukunftsorientierten Berichterstattung ist vom regulatorischen bzw. rechtlichen Umfeld eines Unternehmens abhängig (PS MC.17). Dazu gehören vor allem sog. safe harbor rules (Pincus, JoA 1996, S. 56). Safe harbor rules ermöglichen es dem Unternehmen, die zukunftsorientierten Angaben unter Prämissen als bedingte Prognose in den MC aufzunehmen, wodurch mögliche Haftungsrisiken bzgl. dieser Angaben ausgeschlossen werden, wenn die Prämissen nicht eintreten. Wenn es dem Unternehmen nicht möglich wäre, zukunftsorientierte Informationen als unsicher zu kennzeichnen und damit die Haftung auszuschließen, dann würde sich das Unternehmen mit einer (freiwilligen) Berichterstattung über die erwartete künftige Entwicklung der Gefahr aussetzen, dass sich bei Abweichungen der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung von der Prognose negative Konsequenzen für das Unternehmen und dessen Management (Schadenersatzklagen) ergeben könnten. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn durch die in den MC aufgenommenen Angaben bewusst oder unbewusst eine (zu) hohe Erwartungshaltung bei den Adressaten aufgebaut wird, der das Unternehmen nicht gerecht werden kann. Die im MC veröffentlichten Informationen könnten beispielsweise auch dazu führen, dass die Adressaten den künftigen Jahresüberschuss des Unternehmens überschätzen und auf die Veröffentlichung des ungünstigeren tatsächlichen Ergebnisses mit dem Abzug ihres Kapitals reagieren. Im Ergebnis würde das Management keine oder nur wenig aussagefähige zukunftsorientierte Informationen in den MC au...

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