Tz. 14

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Auf Basis der Erfahrungen, die Unternehmen seit Veröffentlichung und Inkrafttreten des IFRS für KMU im Jahr 2009 gemacht haben, begann der IASB im Jahr 2012 mit einer umfassenden Überarbeitung des Standards. Im Juni 2012 veröffentlichte der IASB daher einen umfangreichen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme (Request for Information – "RFI"). Dieser RFI wurde zusammen mit der SME Implementation Group (SMEIG) entworfen, die 2010 von der IFRS Foundation gegründet wurde. Sie hat die Unterstützung der internationalen Anwendung des IFRS für KMU sowie die Überwachung der Implementierung zum Ziel (vgl. IFRS für KMU BC167). Die SMEIG hat die folgenden Aufgabenschwerpunkte: Erarbeitung von so genannten "Questions & Answers" (kurz: Q&A), die aufgrund von Anwenderfragen entwickelt, diskutiert, verabschiedet und schließlich öffentlich verfügbar gemacht werden sowie Weiterleitung von Sachverhalten an den IASB, die nicht durch eine Q&A gelöst werden können bzw. die aufgrund von Änderungen an IAS/IFRS identifiziert wurden und im IFRS für KMU Berücksichtigung finden sollten (vgl. www.ifrs.org/IFRS-for-SMEs/SMEIG/Pages/Implementation-Group.aspx, Stand: 21.10.2015). Im Rahmen der Änderungen 2015 hat der IASB entschieden, dass die bestehenden Q&As entweder Eingang in den Standard finden oder in den Schulungsmaterialien berücksichtigt und anschließend gelöscht werden sollen (vgl. IFRS für KMU BC227).

 

Tz. 15

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Im Oktober 2013 veröffentlichte der IASB den Änderungsentwurf ED/2013/9, in den die 89 Stellungnahmen zum RFI einbezogen wurden (vgl. IFRS für KMU BC168, 169). Der Änderungsentwurf sah 57 Änderungen vor, die sich, mit Ausnahme der Ertragsteuern, hauptsächlich auf Formulierungen bezogen und zur Klarstellung der bestehenden Regelungen dienten. Es resultierten daher aus dem Änderungsentwurf für die meisten KMU keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung (vgl. IFRS für KMU BC170). Die 57 Stellungnahmen, die der IASB zum Änderungsentwurf erhielt, fielen größtenteils positiv aus (vgl. IFRS für KMU BC173). Kritisch beurteilt wurde, dass der Entwurf weiterhin keine Anwendung des Neubewertungsmodells für Sachanlagen sowie keine Möglichkeit für den Ansatz von Entwicklungs- und Fremdkapitalkosten vorsah. Weitere kritische Anmerkungen bezogen sich auf den Umgang mit neuen und überabeiteten Standards in den herkömmlichen IFRS. So wurde beispielsweise angemerkt, dass die Erleichterungen des IAS 19 (2011) Leistungen an Arbeitnehmer in die Überarbeitung einbezogen werden sollten. Außerdem gab es kritische Anmerkungen zum Anwendungsbereich.

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