Tz. 94

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die OCI-bezogenen Angabepflichten liefern wichtige Ansatzpunkte für die Abschätzung der künftigen Ertragslage, der Gesamtvermögenswertänderungen in einer Periode sowie des Zerschlagungswertes der berichtenden Einheit. In diesem Zusammenhang ist jedoch für die Analyse zu berücksichtigen, dass im OCI auch Wertänderungen zu erfassen sind, die bei einer späteren Realisierung weiterhin GuV-neutral behandelt werden, in dem sie lediglich in andere Eigenkapitalpositionen umgebucht werden; dies gilt insbesondere für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Pensionsbewertung. Die durch das IAS 1 Amendment vom Juni 2011 in IAS 1.82A geforderten neuen gesonderten Angabepflichten zu den im Rahmen der späteren Realisierung erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen OCI-Komponenten, haben insofern die Analysemöglichkeiten verbessert (vgl. Hüttermann/Knappstein, KoR 2014, S. 593).

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