Tz. 109

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Nach Sachverhaltsklärung ist es Aufgabe des fallverantwortlichen Mitglieds der Prüfstelle, das Ergebnis seiner Tätigkeit in einem vorläufigen Prüfungsergebnis für die sich anschließende Kammersitzung vorzubereiten. Kommt das zuständige Prüfstellen-Mitglied aus seiner Sicht zu einer vorläufigen Fehlerfeststellung, wird das Unternehmen vorab entsprechend informiert und hat noch einmal Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme. Hierbei werden die Unternehmen auch aufgefordert zu bestätigen, ob der der vorläufigen Fehlerfeststellung zugrunde liegende Sachverhalt richtig und vollständig erfasst ist. Eine schriftliche Stellungnahme zur Sachverhaltsdarstellung und zur bilanziellen Würdigung ist idR zwingende Voraussetzung für eine finale Kammerentscheidung. Zudem besteht die Möglichkeit, den Fall in anonymisierter Form vor einer finalen Entscheidung bei der EECS als emerging issue zur Diskussion zu stellen (vgl. Tz. 26).

 

Tz. 110

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Bei einer vorläufigen Fehlerfeststellung wird dem betroffenen Unternehmen neben der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme auch ein Unternehmensgespräch angeboten. Daran nehmen von Seiten der DPR das fallverantwortliche Mitglied, der Berichtskritiker, alle Kammermitglieder sowie der Geschäftsführer und von Seiten des Unternehmens regelmäßig der Finanzvorstand und der Leiter Rechnungswesen teil. Eine Teilnahme des Abschlussprüfers wird von der DPR angeregt und von den Unternehmen meist auch ermöglicht. Das Unternehmensgespräch hat den Zweck, noch bestehende Unklarheiten über den jeweiligen Sachverhalt zu beseitigen und die Argumente für und wider eine bestimmte Bilanzierung auszutauschen.

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