Tz. 9

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Im Februar 2007 veröffentlichte der IASB den Entwurf eines IFRS für KMU zur Stellungnahme durch die interessierte Öffentlichkeit. Um das Verständnis des Standardentwurfs weltweit zu erleichtern und die Akzeptanz zu fördern, wurde der Entwurf – erstmalig in der Geschichte des IASB – in fünf Sprachen übersetzt. Mit neun Monaten war die Stellungnahmefrist zudem außergewöhnlich lang bemessen. Dies hing ua. damit zusammen, dass parallel zur Stellungnahmefrist Feldstudien durchgeführt wurden. Der Standardentwurf war eng an die Regelungen der herkömmlichen IFRS angelehnt und zeigte nur in wenigen Bereichen Erleichterungen auf. Durch diverse Querverweise auf die herkömmlichen IFRS wurde auf Vorschriften verwiesen, die nicht im IFRS für KMU enthalten waren. Dies führte zum einen dazu, dass der Standard sehr komplex wurde, zum anderen, dass der Standardentwurf kein eigenständiges, aus sich heraus verständliches Regelwerk darstellte. Dies wurde in über 60 % der Stellungnahmen an den IASB kritisiert (vgl. IFRS für KMU BC26(a)).

 

Tz. 10

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Feldstudien wurden von nationalen Standardsettern durchgeführt. In Deutschland wurde die Studie unter der Leitung des DRSC durchgeführt (ausführlich vgl. Beiersdorf/Morich, IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen, 2009, S. 1–13). An den Feldstudien nahmen 116 KMU aus 20 verschiedenen Ländern teil. Rund 35 % der Unternehmen hatten zehn oder weniger, weitere 35 % zwischen 11 und 50 Arbeitnehmer. Mehr als die Hälfte der Unternehmen nahmen Bankdarlehen oder wesentliche Überziehungskredite in Anspruch. Ein Drittel wies ausländische Geschäftsbetriebe auf. Die Studie ist somit nicht repräsentativ. Dies war jedoch auch nicht das Ziel des IASB. Mit den Feldstudien wollte der IASB die Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen in der Praxis testen. Dabei sollten ua. Punkte wie die Verständlichkeit der Regelungen, die Angemessenheit des Standards für die Größe der Unternehmen, Kosten-Nutzen-Erwägungen und die Anwendungsleitlinien beurteilt werden (ausführlich vgl. IFRS für KMU BC20 ff.).

 

Tz. 11

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die drei wesentlichen Problembereiche, die im Rahmen der Feldstudien identifiziert wurden, waren (ausführlich vgl. IFRS für KMU BC25):

  • Jährliche Neubewertungen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie Restwerten von Sachanlagen;
  • Art, Umfang und Komplexität der erforderlichen Anhangangaben;
  • Verweise auf die herkömmlichen IFRS.
 

Tz. 12

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Der IASB erhielt 162 Stellungnahmen. In diesen wurde ua. Kritik an der engen Bindung des Standards an die herkömmlichen IFRS, den umfangreichen Wahlrechten, den Angabeerfordernissen und der Vorwegnahme von Änderungen an den herkömmlichen IFRS im IFRS für KMU geäußert (vgl. hierzu ausführlich IFRS für KMU BC26).

 

Tz. 13

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

In umfangreichen Beratungen hat der IASB die wesentlichen Bedenken der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Feldstudien diskutiert und vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Erwägungen maßgebliche Vereinfachungen geschaffen. Im Ergebnis hat der IASB mit dem IFRS für KMU ein eigenständiges, im Vergleich zu den herkömmlichen IFRS wesentlich vereinfachtes Regelwerk veröffentlicht, das KMU losgelöst von den herkömmlichen IFRS eine internationale Rechnungslegung ermöglicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge