Tz. 18h

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Das Teilprojekt "Primary Financial Statements" zielt darauf ab, Verbesserungen an Darstellungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), des Other Comprehensive Income (OCI) und der Kapitalflussrechnung herbeizuführen. Da in den IFRS zB nur wenige Zwischensummen in der GuV vorgeschrieben werden, stellen die Abschlussersteller den Investoren vermehrt sog. "alternative Leistungskennzahlen" (alternative performance measures) bereit. Bei diesen handelt es sich im Wesentlichen um angepasste Ergebniszahlen. Diese Informationen können je nach Unternehmen sehr individuell und für Adressaten uU missverständlich konstruiert sein. Der IASB hat sich innerhalb des Projektes verschiedene Verbesserungsziele für die Ergebnisrechnung gesetzt. So sollen ua. die Angabe des EBIT als Zwischensumme in der Ergebnisrechnung hinzugefügt werden und Wahlrechte, die bei der Darstellung von Abschlussposten in der Ergebnisrechnung bestehen, reguliert werden. Auch sollen Leitlinien für die Angabe von Leistungskennzahlen in der Ergebnisrechnung erstellt werden. Diese umfassen auch Angaben von Abschlussposten für einmalige, ungewöhnliche und unregelmäßige Ergebnisbestandteile. Außerdem sollen Informationen über das OCI besser kommuniziert werden.

Zudem sollen in Bezug auf das Cashflow-Statement Wahlrechte bzgl. der Klassifizierung bestimmter Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung aufgehoben und die Ergebnis- und Kapitalflussrechnung bzgl. der Klassifizierung von betrieblichen Aktivitäten angeglichen werden. Auch soll eine einheitliche Startgröße für die Überleitung von Gewinngröße (zB operating income) auf Nettozahlungsstrom aus betrieblichen Aktivitäten definiert werden. Ohne Bezug zu einem bestimmten Hauptabschlussbestandteil sollen im Gang des Projektes ein Gliederungsschema für eine begrenzte Zahl von Industriebereichen sowie Grundsätze hinsichtlich der Disaggregation bzw. Aggregation von Abschlussposten erstellt werden (vgl. Clark, IRZ 2017, S. 110). Die beabsichtigten Maßnahmen können durch klarere Vorgaben und die Einschränkung von Wahlrechten die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit besonders relevanter Ergebnisinformationen für Analysten verbessern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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