Tz. 111f
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
IAS 38.128 empfiehlt die Offenlegung von Informationen zu vollständig abgeschriebenen immateriellen Vermögenswerten, die noch genutzt werden. Außerdem sollten wesentliche vom Unternehmen beherrschte immaterielle Vermögenswerte erläutert werden, die nicht als Vermögenswerte angesetzt sind, zB weil sie die Ansatzkriterien des IAS 38 nicht erfüllen oder vor Inkrafttreten der im Jahr 1998 herausgegebenen Neuerung des IAS 38 erworben oder erstellt wurden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen