Tz. 108

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

IFRS 8 enthält selbst keine ausdrückliche Empfehlung zur Angabe segmentbezogener Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Eine entsprechende Empfehlung im Hinblick auf die einzelnen berichtspflichtigen Segmente gemäß IFRS 8 ist allerdings in IAS 7.50 (d) vorgesehen.

In der Berichtspraxis werden – häufig außerhalb der eigentlichen IFRS 8-Segmentberichterstattung – darüber hinaus im Rahmen der Beschreibung des eingesetzten Systems der Unternehmenssteuerung Kenngrößen für die Segmentrentabilität genannt oder segmentbezogene Informationen zu den Kapitalkosten und zum Capital Employed gegeben (vgl. zB thyssenkrupp, 2017/2018, S. 57).

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