Tz. 71
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Im Rahmen der Berichterstattungspraxis werden teilweise für die Erfolgsspaltung relevante Informationen, die über die IFRS-Anforderungen hinausgehen, bereitgestellt. Bspw. erfolgen – obwohl die GuV-Darstellung nach dem Umsatzkostenverfahren vorgenommen wird – Angaben zum Materialaufwand (vgl. thyssenkrupp, 2017/2018, S. 87) oder zusätzliche Angaben zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Darüber hinaus werden in der Praxis auch um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnisse berichtet.
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