Tz. 94

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Schuldinstrumente, die nach HGB und IFRS für KMU in identischer Höhe angesetzt wurden, dürfen nach HGB auch im Rahmen der planmäßigen Folgebewertung übereinstimmend mit dem IFRS für KMU bewertet werden: Zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag angesetzte Schuldinstrumente sind planmäßig mit dem Zugangswert und mit dem Barwert angesetzte Schuldinstrumente sind mittels der Effektivzinsmethode fortzuführen (vgl. Brembt 2010, S. 90).

 

Tz. 95

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Schuldinstrumente, bei denen der erstmalige Ansatz nach HGB den Regeln des IFRS für KMU nur angenähert werden kann, sind Verbindlichkeiten, die einen Zinsanteil enthalten und bei denen Aus- und Rückzahlungsbetrag abweichen (vgl. Tz. 93). Wurde im HGB-Abschluss zur Annäherung an einen Abschluss nach IFRS für KMU gewählt, das (Dis-)Agio in einem Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren, kann die vom IFRS für KMU abweichende Bilanzierung nach HGB auch in der Folgebewertung auf einen erfolgsneutralen unterschiedlichen Ausweis begrenzt werden. Dazu ist der im HGB angesetzte Rechnungsabgrenzungsposten degressiv unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode aufzulösen. Dies führt zur gleichen Verteilung des Zinsaufwands wie die nach IFRS für KMU vorgesehene Aufzinsung der Verbindlichkeit mittels der Effektivzinsmethode (vgl. Freiberg, PiR 2005, S. 110 f.).

 

Tz. 96

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Ist ein Schadensereignis eingetreten, sind Schuldinstrumente des Anlage- und Umlaufvermögens (Forderungen) im HGB-Abschluss und nach dem IFRS für KMU außerplanmäßig abzuschreiben. Im Umlaufvermögen sind Schuldinstrumente nach HGB und IFRS für KMU übereinstimmend auf den Wert abzuschreiben, der dem Gläubiger wahrscheinlich zugehen wird (vgl. für das HGB Bolsenkötter/Poullie 2005, in: HdJ, Rn. 23; für den IFRS für KMU Sec. 11.25(a)).

 

Tz. 97

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Im HGB-Abschluss dürfen Schuldinstrumente des Anlagevermögens bei einer Wertminderung nicht entsprechend dem IFRS für KMU abgeschrieben werden. Denn zur Bestimmung des niedrigeren Werts bei Schuldinstrumente des Anlagevermögens sind die erwarteten künftigen Zahlungen nach HGB mit dem frist- und risikoadäquaten Marktzinssatz und nach IFRS für KMU mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz zu diskontieren (Mellwig, in: Beck HdR, B 164, Tz. 108).

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