Tz. 35

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ausweis
  • Gesonderter Posten in der Bilanz unter kurzfristigen Vermögenswerten (IAS 1.54(g), IAS 1.60ff.)
  • Angabe des Betrags, der nicht innerhalb eines Jahres realisiert wird, sofern nicht aus der Aufgliederung ersichtlich (IAS 1.61)
  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. IAS 1.55, IAS 1.55A iVm. 1.77f. u. IAS 2.37
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte: Aktivierungspflicht; gesonderter Ausweis außerhalb oder innerhalb der Vorräte zulässig (hA, IAS 1)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte: Passive Abgrenzung; Ausweis innerhalb der Vorräte unzulässig (hA, IAS 1)
  • Ausweis u. Aufgliederung von Wertminderungen u. Verbrauch in der GER (alternativ Anhang) gem. IAS 1.97ff.; IFRS 15.113(b)
  • Ausweis u. ggf. Aufgliederung von Umsatzerlösen gem. IAS 1.82ff., IFRS 15.114f.; IFRS 15.B113f., IFRS 15.IE210ff. (grds. im Anhang)
  • Ausweis von Cashflows unter betrieblicher Tätigkeit in der KFR
(IAS 7.14, IAS 7.18ff.)
  • Gesonderter Posten unter Umlaufvermögen in der Bilanz (§§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB)
  • Weitere Aufgliederung in der Bilanz gem. §§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB
  • Erhaltene Anzahlungen dürfen von den Vorräten offen abgesetzt werden, ansonsten Ausweis unter Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5, 298 Abs. 1 HGB)
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind unter den Vorräten auszuweisen (§§ 266 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Ausweis von Abschr. auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in der GuV, soweit diese die in der KapG üblichen Abschr. überschreiten (§§ 275 Abs. 2 HGB iVm. §§ 265 HGB, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Posten in der Bilanz unter kurzfristigen Vermögenswerten (sec. 4.2(d), sec. 4.4f.)
  • Weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. sec. 4.11(c)
  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz gem. sec. 4.3
  • Bzgl. Anzahlungen auf Vorräte sind keine Unterschiede zu IFRS erkennbar
  • Ausweis u. Aufgliederung in der GER gem. sec. 5.5 iVm. sec. 5.9 (Angaben zu Wertminderungen im Anhang gem. sec. 27.32f.)
  • Ausweis u. ggf. Aufgliederung von Umsatzerlösen gem. sec. 5.5ff., sec. 23.30(b) (grds. im Anhang)
  • Ausweis von Cashflows unter betrieblicher Tätigkeit in der KFR (sec. 7.4, sec. 7.7ff.)
Angabe­pflichten Zu Angabepflichten vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I
  • Angewandte Rechnungslegungsmethoden einschl. Kosten-Zuordnungsverfahren
  • Ermessensentscheidungen
  • Wichtige zukunftsbezogene Annahmen u. andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag
  • Gesamtbuchwert der Vorräte u. die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung
  • Betrag der in der Berichtsperiode als Aufwand erfassten Vorräte
  • Wertminderungen bei Vorräten, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst oder rückgängig gemacht wurden gem. sec. 27.32f.
  • Gesamtbuchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verwendet werden

    (sec. 13.22, sec. 8.5ff.)

  • Angabe des Wertminderungs- u. Wertaufholungsbetrags sowie Posten der GER (bzw. der GuV, falls dargestellt), in denen diese Beträge enthalten sind (sec. 27.32f)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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