Tz. 11

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Für die konsolidierten Abschlüsse von nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften können die Mitgliedstaaten nach Art. 5 der IAS-VO die Anwendung der EU-IFRS zwingend anordnen oder freiwillig gestatten. Mit dem BilReG hat der deutsche Gesetzgeber dieses Mitgliedstaatenwahlrecht zugunsten einer freiwilligen Konzernrechnungslegung nach den EU-IFRS in nationales Recht umgesetzt (§ 315e Abs. 3 HGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge