Tz. 8

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Aus den Antworten zu dem Diskussionspapier ließ sich die Forderung nach vereinfachten Ansatz- und Bewertungsvorschriften ableiten (vgl. IFRS für KMU BC8). Da hierzu keine genauen Angaben gemacht wurden, sah sich der IASB dazu veranlasst, mittels eines Fragebogens Einzelheiten zu ermitteln. Der im April 2005 veröffentlichte Fragebogen adressierte zwei wesentliche Fragen: (vgl. IFRS für KMU BC10)

  • In welchen Bereichen werden mögliche Vereinfachungen von Ansatz- und Bewertungsvorschriften gesehen?
  • Welche Themen, die in den IFRS adressiert werden, sind untypisch für KMU und daher zu vernachlässigen?

101 beantwortete Fragebögen gingen beim IASB ein (vgl. IFRS für KMU BC11). Die Antworten wurden im Standards Advisory Council, in der SME Working Group (einer für die Entwicklung des Standards ins Leben gerufenen Beratergruppe bestehend aus Vertretern der Praxis und Lehre), mit Rechnungslegungsstandardsetzern sowie in öffentlichen Diskussionsrunden beraten. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden Ende 2005 vom Board intensiv erörtert und in vorläufigen Entscheidungen festgehalten. Auf Basis dieser Entscheidungen wurde dem IASB im Januar 2006 ein erster vorläufiger Entwurf eines IFRS für KMU vorgelegt. Auch der SME Working Group wurde der Entwurf Ende Januar 2006 präsentiert, um Empfehlungen für den IASB zu formulieren. Die Diskussion über die vorläufigen Entwürfe zog sich über das gesamte Jahr 2006 hin.

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