a. Projektvorbereitung

 

Tz. 85

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Das "Preface to International Financial Reporting Standards" des Jahres 2018 sieht insgesamt elf Teilschritte für den internationalen Normenentwicklungsprozess vor, die jedoch nicht notwendigerweise alle einzuhalten sind. Im Rahmen der Projektvorbereitung sind grundsätzlich die folgenden beiden Schritte zu beachten (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(a) –(b)): Zunächst sind sämtliche mit dem potenziellen Projekt verbundenen Probleme vom Mitarbeiterstab zu identifizieren und zu prüfen; dabei ist auf die Vereinbarkeit mit dem Framework des IASB zu achten. Daneben sollen die nationalen Bilanzierungsanforderungen und -praktiken einer näheren Untersuchung unterzogen werden, und es soll ein Gedankenaustausch mit nationalen Standardsetters über die einzelnen Problembereiche stattfinden. Bei der Problemanalyse wird neben den bestehenden Regelwerken nationaler Standard Setting Bodies auch auf wissenschaftliche Quellen, Grundlagenpapiere und Lehrbücher, in denen die angesprochenen Problembereiche der Finanzberichterstattung behandelt werden, zurückgegriffen. Mit der Einbindung der nationalen Standard Setting Bodies in den Due Process erhofft sich der IASB eine konsensfähige und international auf breiter Basis akzeptierte Entwicklung von künftigen IFRS.

 

Tz. 86

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Zur verbesserten Kooperation zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetters sollen bereits weit im Vorfeld der Entwicklung und Verabschiedung von Standards die Anforderungen nationaler Standardsetter an neue Regelungen im Standard Setting Process berücksichtigt werden, um so später einen reibungslosen Ablauf des Entwicklungsprozesses und eine problemlose Umsetzung der IFRS in nationales Recht zu erreichen. Daneben ist beabsichtigt, die Initiierung eines Projektes mit dem Arbeitsprogramm nationaler Standardsetter abzustimmen (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.8ff.).

b. Erarbeitung des Diskussionspapiers

 

Tz. 87

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Nachdem sich der Board mit der Unterstützung des Mitarbeiterstabs einen ersten Überblick über die Problembereiche und deren Lösungsmöglichkeiten verschafft hat, berät er anschließend mit dem IFRS Advisory Council (vgl. Tz. 69ff.) darüber, ob eine Aufnahme in sein Forschungs- und später in sein Arbeitsprogramm erfolgen soll (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(c); IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.11, 5.6). Seit dem 30.06.2011 war hierbei zunächst vorgesehen, dass es zum Arbeitsprogramm des IASB im dreijährigen Turnus einen öffentlichen Konsultationsprozess mit einer Kommentierungsfrist von 120 Tagen geben soll (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.3). Der Turnus des Arbeitsprogramms wurde durch den Treuhänderausschuss zur Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) im Mai 2016 auf fünf Jahre ausgedehnt (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.3, 4.8). Anschließend ist ein Beratungsgremium (idR eine Working Group oder Advisory Group) einzusetzen, das den Board während des gesamten Projekts in fachlichen Fragen unterstützt und berät (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(d)).

 

Tz. 88

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Zur Vorbereitung eines Themas werden Research Papers, Discussions Papers und Requests for Information unterschieden (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.12–15). Als Ergebnis eines ersten Beratungs- und Koordinationsprozesses mit den einbezogenen Gremien wird vom Board ein Diskussionspapier erarbeitet (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(e)) und nach Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Board-Mitglieder (bei einer Mindestteilnehmerzahl von 60 % der Mitglieder) der Öffentlichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 35). Obwohl ein Diskussionspapier nicht zwingender Bestandteil des Due Process ist (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.8), macht der IASB von dieser Möglichkeit der frühzeitigen Beschreibung des Themas und des Meinungsaustauschs mit der interessierten Öffentlichkeit im Regelfall Gebrauch. Darin sollen die präferierten und abgelehnten alternativen Rechnungslegungsvorschläge, einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien, zur Diskussion gestellt werden (vgl. Baetge/Thiele/Plock, DB 2000, S. 1037). Research Papers, Discussion Papers und Requests for Information werden auf der Website der IFRS Foundation veröffentlicht (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 5.5). Die Kommentierungsfrist hierfür beträgt idR 120 Tage. Für Projekte mit zentraler Bedeutung werden idR mehr als 120 Tage Kommentierungsfrist gewährt (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.17; iVm. dem Exposure Draft vgl. Tz. 6.7), wohingegen bei besonderer Dringlichkeit und allgemein übereinstimmender Haltung auch eine deutlich kürzere Frist (mindestens jedoch 30 Tage) vom IASB vorgesehen werden kann.

 

Tz. 89

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Da sich der Board stärker als früher um die fachliche ...

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