Tz. 49

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ausweis
  • Gesonderter Ausweis unter Rückstellungen, soweit wesentlich

(IAS 1.54(l))

  • Aufteilung in kurz- u. langfristig fällige Teile grds. nicht erforderlich

(IAS 19.133, DRSC Interpretation 1.32 (IFRS)

  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. IAS 1.55ff. iVm. IAS 1.77f.
  • Ggf. Aufgliederung in der GER gem. IAS 1.85ff. u. IAS 1.97, 1.98(g) (alternativ im Anhang)
  • Neubewertungen: im sonstigen Ergebnis der GER u. in der EKVR (IAS 19.120(c), IAS 19.122, IAS 19.127ff., IAS 1.106(d)(ii))
  • Separater Ausweis in der Bilanz unter Rückstellungen (§§ 266 Abs. 3, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Ausweis eines aktivischen Überhangs aus der Verrechnung von Planvermögen mit Pensionsrückstellungen in dem Posten "Aktivischer Überhang aus der Vermögensverrechnung" in der Bilanz (§§ 246 Abs. 2 Satz 3 iVm. 266 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus der Ab- bzw. Aufzinsung in der GuV gesondert im Finanzergebnis (Sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge/Aufwendungen) (§ 277 Abs. 5 Satz 1 HGB iVm. § 275 Abs. 2 u. 3 HGB, § 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Ausweis unter Rückstellungen, soweit wesentlich

(sec. 4.2(p))

  • Aufteilung in kurz- u. langfristig fällige Teile

(sec. 4.4)

  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. sec. 4.3, sec. 4.11(e)
  • Ggf. Aufgliederung in der GER gem. sec. 5.9
  • Bei erfolgsneutraler Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten: Angabe in der GER u. in der EKVR (sec. 5.5(g), sec. 6.3(c)(ii))
Angabe­pflichten Zu Angabepflichten vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I

(Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

  • Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden u. Annahmen (sec. 8.5)
  • Ermessensentscheidungen (sec. 8.6)
  • Wichtige zukunftsbezogene Annahmen u. andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag (sec. 8.7)
  • Erfolgswirksam erfasster Aufwand aus beitragsorientierten Plänen (sec. 28.40)
  • Tatsache, Gründe, Vermögens­über-/unterdeckung u. Auswirkungen bei Anwendung der Erleichterungsregel nach sec. 28.11für gemeinschaftlichen leistungsorientierten Plan mehrerer Arbeitgeber (sec. 28.40)

Angaben zu leistungsorientierten Plänen (außer bei Anwendung von sec. 28.11) (sec. 28.41):

  • Art des Plans einschl. Grundsätze der Planfinanzierung
  • Angewandte Rechnungslegungsmethode zur Berücksichtigung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste
  • Betrag der in der Periode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste
  • Tatsache u. Umfang der Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen gem. sec. 28.19
  • Zeitpunkt zuletzt erfolgter versicherungsmathematischer Bewertung u. etwaiger zwischenzeitlich vorgenommener Anpassungen
  • Überleitungsrechnung der Eröffnungs- u. Schlusssalden der leistungsorientierten Verpflichtung mit Mindestangaben (Vergleichsbeträge sind nicht erforderlich)
  • Überleitungsrechnung der Eröffnungs- u. Schlusssalden des Planvermögens mit Mindestangaben (Vergleichsbeträge sind nicht erforderlich)
  • Gesamtkosten für leistungsorientierte Pläne in der Periode mit separater Angabe der erfolgswirksam erfassten u. in den AHK eines Vermögenswerts einbezogenen Beträge
  • Prozentsatz oder Betrag jeder Hauptkategorie des Planvermögens
  • Im beizulegenden Zeitwert des Planvermögens enthaltene Beträge für jede Kategorie von eigenen Finanzinstrumenten des Unternehmens u. ...

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