Tz. 44

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Maßgeblich für die Prognose zukünftiger nachhaltig erzielbarer Zahlungsströme bzw. normalisierter Ergebnisse ist die Abschätzung verschiedener fundamentaler Einflussfaktoren und darauf basierend das Durchführen einer Sensitivitätsanalyse. Sinn und Zweck hierbei ist es, die Streuung um den Erwartungswert zu determinieren und daraus abzuleiten, welches Revisionspotenzial sich für Ergebnis- und Zahlungsstromschätzungen sowie den fairen Wert eines Unternehmens ergeben würde, wenn sich bspw. ein Parameter wie der Wechselkurs des US-Dollar zum Euro, Zinssätze, Aktienkurse oder andere wichtige Parameter um einen Prozentpunkt verändern.

Die IFRS ermöglichen die Angabe solcher Sensitivitäten im Anhang. IdR geschieht dies jedoch nicht oder nur in eingeschränktem, sprich nicht ausreichendem Umfang. Als Surrogat für eine solche Sensitivitätsanalyse durch das Unternehmen selbst könnte die Angabe wichtiger Parameter (im Falle der Wechselkursthematik wären dies unter anderem Absicherungsquote, durchschnittliche Laufzeit der Kontrakte, durchschnittlicher Sicherungskurs) fungieren, welche den Analysten in die Lage versetzen würde, eine solche Sensitivitätsanalyse selbst durchzuführen.

 

Tz. 45

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Daneben ist es für die Arbeit des Analysten zu begrüßen, dass das Management deutscher Unternehmen durch den Deutschen Rechnungslegung Standard DRS 20 aufgefordert ist, im Lagebericht Eckdaten über den erwarteten Geschäftsverlauf in der Zukunft abzugeben (zu diskutierten Anforderungen vgl. Böcking/Gros/Koch/Wallek, DK 2013, S. 39f.). Dabei ist zwischen einer Guidance auf Jahressicht sowie dem Erreichen von Mittelfristzielen, die auch quantifiziert werden sollten, zu unterscheiden. Darüber hinaus sind Hinweise auf wichtige zukünftige Ereignisse wie zB absehbare Regulierungsänderungen, Patentabläufe oder Produktneueinführungen sinnvoll.

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