Tz. 40

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Zur Erreichung der genannten Zielvorstellungen und der neuen Strategie tritt der IASB seit April 2001 mit einer erheblich veränderten Organisationsstruktur auf, die den weitreichenden, strukturellen Änderungsvorschlägen des Abschlussberichtes der Strategy Working Party in vollem Umfang Rechnung trägt. Hierzu wurden die bisherigen Aufgaben und Entscheidungskompetenzen neu definiert und teilweise neuen Organen zugewiesen (vgl. Baetge/Thiele/Plock, DB 2000, S. 1035). Im Zuge der turnusmäßig alle fünf Jahre zu erfolgenden Satzungsüberarbeitungen kam es in den vergangenen Jahren zu weiteren Veränderungen in der Organisationsstruktur: Die erste Satzungsüberarbeitung mit kleineren Anpassungen begann im Jahr 2003 und wurde im Jahr 2005 abgeschlossen. Der zweite fünfjährige Review der Satzung begann 2008. Der erste Teil dieser Überarbeitung (Constitution Review Part I), der sich auf Organisations- und Aufsichtsstrukturen konzentrierte, wurde am 15.01.2009 gebilligt und am 01.02.2009 wirksam; der zweite Teil der Überarbeitung (Constitution Review Part II), der am 26.01.2010 gebilligt wurde und am 01.03.2010 in Kraft trat, umfasst sowohl formal-technische, als auch materielle Änderungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeit der IASB-Gremien (vgl. Zülch/Güth, KoR 2010, S. 179f.). Weitere Überarbeitungen der Satzung erfolgten 2013, 2015/16 und 2018. Die Änderungen der Satzung in 2016 betrafen ua. die geografische Verteilung der Treuhänder, deren berufliche Hintergründe und Vergütungen, organisatorische Aspekte zur Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung (speziell die Ausrichtung und Häufigkeit der Überprüfungen), die Größe des Board, die beruflichen Hintergründe der Board-Mitglieder, deren geografische Verteilung, Voraussetzungen und Bedingungen von Wiederberufungen in den Board, die Abstimmungsverhältnisse im Board und Sitzungen des IFRS-Beirats. Weitere Änderungen in 2018 betreffen die maximalen Verlängerungen der Amtszeiten des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder auf neun Jahre. Des Weiteren wurde bestimmt, dass der/die Vorsitzende aus dem Kreis der Treuhänder oder extern berufen werden kann, während der/die stellvertretende Vorsitende aus den Reihen der Treuhänder berufen werden muss.

Die im April 2001 gegründete Dachorganisation International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) wurde 2010 im Rahmen der Satzungsüberarbeitung in International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Foundation) umbenannt. Sie besteht aus den Organen: Trustees (Treuhänder der IFRS-Stiftung), Monitoring Board (die Einführung dieses obersten Aufsichtsgremiums erfolgte im Jahr 2009 im Rahmen des Constitution Review Part I), Board, IFRS Interpretations Committee (bisher: International Financial Reporting Interpretations Committee, kurz: IFRIC) und dem Beirat, IFRS Advisory Council (bisher: Standards Advisory Council).

Als ergänzender Ausschuss der Treuhänder wird das Due Process Oversight Committee (DPOC) genannt, dessen Aufgabe in der Aufsichtsfunktion hinsichtlich des Konsultationsprozesses des IASB und der Prüfung der Aufsichtsfunktion in Übereinstimmung mit der Satzung der IFRS-Stiftung besteht (vgl. Tz. 82).

 

Tz. 41

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Als wesentliche Änderungen der aktuellen im Vergleich zur vormaligen Organisationsstruktur sind anzuführen:

  • einmalige Bildung eines Nominating Committee zur erstmaligen Berufung der Trustees;
  • Einrichtung eines Gremiums der Treuhänder (Trustees) zur Berufung der Board-Mitglieder, zur Aufsicht über den Board, zur Sicherung der Finanzierung und zur Entscheidung über mögliche Satzungsänderungen;
  • Einrichtung eines Monitoring Board als oberstes Aufsichtsgremium über den Rat der Trustees (nachfolgend eingeführt mit dem ersten Teil der Satzungsüberarbeitung im Jahr 2009);
  • Einrichtung eines neuen Board (IASB) mit zwischenzeitlich 16 Mitgliedern, der mit Überarbeitung der Satzung in 2015 wieder auf 14 Mitglieder verringert wurde;
  • Bildung eines – im Jahr 2010 in IFRS Advisory Council umbenannten – Beirats anstelle der bisherigen Consultative Group zum Zweck der Diskussion technischer Belange mit dem Board und zur Beratung der Trustees;
  • administrative Aktivitäten, die vormals von dem Executive Committee wahrgenommen wurden, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Board-Vorsitzenden;
  • wegen des neuen rechtlichen Status des IASB als Foundation (vgl. Tz. 78) entfällt zwangsläufig die 1981 vereinbarte Mitgliederidentität mit der IFAC (vgl. Tz. 71).

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