Tz. 26

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

In der ursprünglichen Fassung der amtlichen Übersetzung von IFRS 2 wurde der Begriff "aktienbasiert" verwendet. Dieser ist aber zu eng, da neben Aktiengesellschaften auch Unternehmen anderer Rechtsform (zB GmbH) anteilsbasierte Vergütungen einsetzen können und somit IFRS 2 zu beachten haben (vgl. Tz. 5). Soll stärker akzentuiert werden, dass die Vergütung auf eine Entwicklung des Unternehmenswerts rekurriert, bietet es sich auch an, von "anteilswertbasierten Vergütungen" zu sprechen (vgl. zB Schmidt, 2006, S. 104).

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