Tz. 21
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
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Grundsatz | Aktivierungspflicht, soweit die definitorischen Voraussetzungen eines Vermögenswerts vorliegen u. die Ansatzkriterien erfüllt sind:
Zur Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten vgl. IFRS 11 Interpretation des IFRIC: IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden |
Aktivierungspflicht (jedoch Verzicht auf den Ansatz von Vermögensgegenständen mit AHK unter 250 EUR analog Steuerrecht aus Wesentlichkeitsüberlegungen) (§§ 246 Abs. 1, 298 Abs. 1 HGB, GoB, § 6 Abs. 2 EStG) Stellungnahmen des IDW:
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Aktivierungspflicht, soweit die definitorischen Voraussetzungen eines Vermögenswerts vorliegen u. die Ansatzkriterien erfüllt sind:
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Spezialvorschriften | Spezialvorschriften bestehen für |
Keine |
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