Ein Leasingnehmer kann beschließen, die Paragraphen 22-49 nicht anzuwenden auf:

 

a)

kurzfristige Leasingverhältnisse und

 

b)

Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (Beschreibung siehe Paragraphen B3-B8).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge