Ein Leasingnehmer hat für die Berichtsperiode folgende Beträge anzugeben:

 

a)

Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte;

 

b)

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten;

 

c)

Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach Paragraph 6 bilanziert werden. Darin nicht enthalten sein muss der Aufwand für Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit;

 

d)

Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, die nach Paragraph 6 bilanziert werden. Darin nicht enthalten sein darf der in Paragraph 53(c) enthaltene Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt;

 

e)

den nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Aufwand für variable Leasingzahlungen;

 

f)

Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten;

 

g)

die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse;

 

h)

Zugänge zu Nutzungsrechten;

 

i)

Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen; und

 

j)

Buchwert des Nutzungsrechts am Ende der Berichtsperiode nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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