VERWEISE
- Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen[1]
- IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
- IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
- IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts[2]
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007)
- IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
- IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
[Gestrichen ab 1.1.2018:][3]
[Anzuwenden bis 30.12.2018:] IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- [Anzuwenden ab 1.1.2018:][4] IFRS 9 Finanzinstrumente
HINTERGRUND
1
Ein Schuldner und ein Gläubiger können die Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit neu aushandeln und vereinbaren, dass der Schuldner die Verbindlichkeit durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den Gläubiger ganz oder teilweise tilgt. Transaktionen dieser Art werden auch als "Debt-Equity-Swaps" bezeichnet. Das IFRIC wurde um Leitlinien für die Bilanzierung solcher Transaktionen gebeten.
ANWENDUNGSBEREICH
2
Ein Schuldner und ein Gläubiger können die Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit neu aushandeln und vereinbaren, dass der Schuldner die Verbindlichkeit durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den Gläubiger ganz oder teilweise tilgt. Transaktionen dieser Art werden auch als "Debt-Equity-Swaps" bezeichnet. Das IFRIC wurde um Leitlinien für die Bilanzierung solcher Transaktionen gebeten.
3
Ein Unternehmen darf diese Interpretation nicht auf die genannten Transaktionen anwenden, wenn
a) |
der Gläubiger gleichzeitig auch ein direkter oder indirekter Anteilseigner ist und in dieser Eigenschaft handelt. |
c) |
schon die ursprünglichen Konditionen der finanziellen Verbindlichkeit die Möglichkeit einer Tilgung durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten vorsehen. |
FRAGESTELLUNGEN
4
In dieser Interpretation werden folgende Fragestellungen behandelt:
b) |
Wie sollte ein Unternehmen die zur Tilgung dieser finanziellen Verbindlichkeit ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente beim erstmaligen Ansatz bewerten? |
BESCHLUSS
5
[Paragraf 5 anzuwenden ab 1.1.2018:][1] Gibt ein Unternehmen zur vollständigen oder teilweisen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit Eigenkapitalinstrumente an einen Gläubiger aus, handelt es sich dabei um ein gezahltes Entgelt gemäß Paragraph 3.3.3 von IFRS 9. Ein Unternehmen darf eine finanzielle Verbindlichkeit (oder einen Teil derselben) nur dann aus seiner Bilanz entfernen, wenn sie gemäß Paragraph 3.3.1 von IFRS 9 getilgt ist.
[Paragraf 5 anzuwenden bis 30.12.2018:] Gibt ein Unternehmen zur vollständigen oder teilweisen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit Eigenkapitalinstrumente an einen Gläubiger aus, handelt es sich dabei um ein gezahltes Entgelt gemäß IAS 39 Paragraph 41. Ein Unternehmen darf eine finanzielle Verbindlichkeit (oder einen Teil derselben) nur dann aus seiner Bilanz entfernen, wenn sie gemäß IAS 39 Paragraph 39 getilgt ist.
6
Eigenkapitalinstrumente, die zur vollständigen oder teilweisen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit an einen Gläubiger ausgegeben werden, sind bei ihrem erstmaligen Ansatz zum b...
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