[Absatz anzuwenden ab 1.1.2018:][1] Erbringt der Betreiber Bau- oder Ausbauleistungen, so ist die hierfür erhaltene oder zu erhaltende Gegenleistung gemäß IFRS 15 anzusetzen. Die Gegenleistung kann bestehen in Ansprüchen auf:
[Absatz anzuwenden bis 30.12.2018:] Erbringt der Betreiber Bau- oder Ausbauleistungen, so ist die hierfür erhaltene oder zu erhaltende Gegenleistung zu ihrem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die Gegenleistung kann bestehen in Ansprüchen auf:
a) |
einen finanziellen Vermögenswert oder |
b) |
einen immateriellen Vermögenswert. |
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