Ein immaterieller Vermögenswert ist auszubuchen:
(a) |
bei Abgang; oder |
(b) |
wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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