Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von Vermögenswerten die folgenden Angaben zu machen:
(a) |
die Höhe der im Ergebnis während der Periode erfassten Wertminderungsaufwendungen und der/die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, in dem/denen jene Wertminderungsaufwendungen enthalten sind; |
(b) |
die Höhe der im Ergebnis während der Periode erfassten Wertaufholungen und der/die Posten der Gewinnund Verlustrechnung, in dem/denen solche Wertminderungsaufwendungen aufgehoben wurden; |
(c) |
die Höhe der Wertminderungsaufwendungen bei neu bewerteten Vermögenswerten, die während der Periode im sonstigen Ergebnis[1] erfasst wurden; |
(d) |
die Höhe der Wertaufholungen bei neu bewerteten Vermögenswerten, die während der Periode im sonstigen Ergebnis[2] erfasst wurden. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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