In der Definition Nahestehende Unternehmen und Personen schließt assoziiertes Unternehmen auch Tochtergesellschaften des assoziierten Unternehmens und Gemeinschaftsunternehmen auch Tochtergesellschaften des Gemeinschaftsunternehmens ein. Aus diesem Grund sind beispielsweise die Tochtergesellschaft eines assoziierten Unternehmens und ein Gesellschafter, der maßgeblichen Einfluss auf das assoziierte Unternehmen ausübt, als nahestehend zu betrachten.

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