[Paragraf 11 anzuwenden ab 27.1.2009:][1] Bei seiner Entscheidungsfindung im Sinne des Paragraphen 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge – zu beziehen und deren Anwendung zu berücksichtigen:
(a) |
die Vorschriften der IFRS, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln; und |
[Paragraf 11 anzuwenden bis 26.1.2009:] Bei seiner Entscheidungsfindung im Sinne des Paragraphen 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge– zu beziehen und deren Anwendung zu berücksichtigen:
(a) |
die Anforderungen und Anwendungsleitlinien in Standards und Interpretationen, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln; |
(b) |
die im Rahmenkonzept enthaltenen Definitionen, Erfassungskriterien und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen. |
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