Kurzbeschreibung

Die dritte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe" (von November 2020 bis Juni 2021) erfordert eine Berechnung der Förderhöhe für die Mandanten. Anträge auf Überbrückungshilfe III können nur durch prüfende Dritte gestellt werden. Die sog. "Neustarthilfe", die hier ebenfalls berechnet werden kann, kann teilweise auch von den Antragsberechtigten selbst beantragt werden.

Wichtige Hinweise

Die Phase 3 des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe" ("Überbrückungshilfe III") soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung seit November 2020 besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zur Überbrückunghilfe III gehört auch die sog. "Neustarthilfe". Für beide Corona-Hilfen kann die Förderhöhe mit der Excel-Arbeitshilfe berechnet werden.

Inhaltliche Hilfen

Die Arbeitshilfen enthält in Textkästen inhaltliche Hilfestellungen - weitere lassen sich an den rot markierten Stellen aufrufen. Zusätzliche wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe" werden außerdem in den FAQ des BMF und das BMWi erläutert.

Informationen zur Registrierung und Bedienung der Plattform finden sich im Leitfaden für Antragserfassende (Stand Phase 2).

Antragstellung

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III muss über prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte) gestellt werden. Die Neuststarthilfe kann teilweise auch vom Antragsberechtigten selbst beantragt werden.

Link zum Antragslogin (Anmeldung bei www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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