Zusammenfassung

  • Unternehmenskrisen sind kein Sonderfall, sondern ein wiederkehrender Normalzustand im Unternehmensleben.
  • Durch integrierte Unternehmenssteuerung können Krisen erkannt und ihnen entgegengesteuert werden.
  • Die Integration der Unternehmenssteuerung muss in 2 Dimensionen erfolgen.

1 Fehlendes Controlling als Hauptursache für Unternehmenskrisen

In den letzten Monaten deuten Indikatoren wie ein fallender ifo-Geschäftsklimaindex[1] und zunehmende Kurzarbeit in der Industrie[2] auf eine anstehende Krise in Deutschland hin. Auch weltweit zeichnet eine nach unten korrigierte Handelsprognose[3] ein trübes Bild. "Die konjunkturelle Abschwächung in Deutschland schlägt sich zunehmend in den Insolvenzzahlen nieder."[4]

Die sich dem einzelnen Unternehmer stellenden Fragen "Was schützt vor der Insolvenz?" bzw. "Wie kann ich mein Unternehmen gegen die Krise rüsten?" werden in einer Studie beantwortet, die unter Insolvenzverwaltern durchgeführt wurde (vgl. Abb. 1). Sie besagt, dass einer der Hauptgründe für Insolvenzen (genannt von 79 % der Teilnehmer) ein unzureichendes oder gar fehlendes Controlling ist. Weitere genannte Ursachen könnten durch ein adäquates Controlling, nämlich eine integrierte Unternehmenssteuerung, abgemildert oder schneller beseitigt werden. Z. B. fordern Geldgeber oft eine Unternehmensplanung zur Gewährung von Krediten (Schließen von "Finanzierungslücken") oder die Sinnhaftigkeit von Investitionen kann mit einer Planung erprobt werden (Vermeidung von "Investitionsfehlern", "unkontrollierte Investition und Expansion").

Abb. 1: Insolvenzursachen[5]

Im Folgenden sollen zunächst die Charakteristika von Krisen wirtschaftlicher und rechtlicher Natur beschrieben werden, um nach einer Darstellung der integrierten Unternehmenssteuerung zu zeigen, wie diese zur Krisenprävention genutzt werden kann.

 
Hinweis

Integrierte Unternehmenssteuerung auch in Akutsituationen wie der Corona-Krise von Vorteil

Der Artikel wurde vor der Eskalation der Corona-Krise aktualisiert. Die Ausführungen sind grundsätzlicher Natur. Der Lösungsvorschlag der integrierten Unternehmenssteuerung ist jedoch gerade auch in existenziellen Liquiditätskrisen, in denen sich derzeit viele Unternehmen befinden, von unschätzbarem Vorteil.

[1] Vgl. ifo Institut, 2020, S. 1.
[2] Vgl. ifo Institut, 2019.
[3] Vgl. World Trade Organization, 2019, S. 1.
[4] Creditreform, 2019, S. 1.
[5] Euler Hermes, 2006, S. 20.

2 Was ist eine Unternehmenskrise?

2.1 Betriebswirtschaftliche Krise

Die betriebswirtschaftliche Krise beschäftigt sich mit den Phasen des Unternehmensumbruchs bis zur manifesten Krisensituation. In der Fachliteratur sind verschiedene Verlaufs- und Phaseneinteilungen von Krisen vorhanden.[1] Ein oft verfolgter und zitierter Ansatz ist der Krisenverlauf nach Müller (vgl. Abb. 2).[2] Die Krise wird in zeitlich aufeinander folgende strategische Krise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise und Insolvenz unterteilt. In der strategischen Krise werden die notwendigen Schritte zur Hebung zukünftiger Erfolgspotenziale fehl- oder nicht gesetzt. Die Erfolgskrise lässt sich daran bemessen, dass Ertragsziele des Unternehmens nicht erreicht werden können. In der Liquiditätskrise drohen sich die Tatbestände einer Insolvenz zu erfüllen, d. h. das Unternehmen ist/droht zahlungsunfähig zu werden und/oder überschuldet zu sein/zu werden. Die Nichtabwendung der Liquiditätskrise führt letztendlich zur Insolvenz.

Abb. 2: Krisenverlauf[3]

[1] Eine Aufstellung findet sich bei Krystek/Moldenhauer, 2006, S. 35.
[2] Vgl. Müller, 1986, S. 25 ff.
[3] Müller, 1986, S. 53.

2.2 Rechtliche Krise

Auf die rechtlichen Aspekte der Unternehmenskrise soll hier nur knapp eingegangenen werden. Der rechtliche Krisenbegriff setzt dort an, wo die betriebswirtschaftlichen Modelle aufhören. Im Wesentlichen wird der rechtliche Tatbestand der Insolvenz geprüft.

Nach § 16 InsO ist Voraussetzung für die Eröffnung einer Insolvenz, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund (§ 1719 InsO, vgl. Abb. 3) gegeben ist.

Abb. 3: Insolvenzeröffnungsgründe[1]

Die Pflichten zur Insolvenzantragsstellung ergeben sich lediglich aus den § 17 InsO und § 19 InsO, also der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen aktuell nicht mehr in der Lage ist seine Zahlungsverpflichtungen zur Fälligkeit zu bedienen. Der Tatbestand der Überschuldung zielt auf die Deckung der Schulden des Unternehmens durch sein Vermögen ab. Sollte diese nicht gegeben sein, so besteht die Antragspflicht, es sei denn, dass eine Fortführung des Unternehmens nach den Umständen als überwiegend wahrscheinlich gilt (positive Fortbestehensprognose). Die drohende Zahlungsunfähigkeit bildet ein Insolvenzantragsrecht. Hierbei hat ein Vertretungsberechtigter des Schuldners die Möglichkeit Insolvenzantrag zu stellen, sofern absehbar ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit gezahlt werden können.

[1] Vgl. InsO, 2008, §§16-19.

3 Was ist integrierte Unternehmenssteuerung?

Die integrierte Unternehmenssteuerung beinhaltet zwei Dimensionen: vertikale Integration und horizontale Integration (vgl. Abb. 4).

Abb. 4: Mehrdimensionale Integration.

3.1 Vertikale Integration

Oftmals existieren in Unternehmen zwei Welten parallel nebeneinand...

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