Integrierte Steuerung bei Beachtung der Wirkungszusammenhänge ist anspruchsvoll

Integriertes Steuern erfordert integriertes Denken, Handeln und Berichten. In diese Richtung weist der Ansatz des "Integrated Reporting", der eine Standardisierung der externen Berichterstattung zum Ziel hat. Er wurde vom IIRC (International Integrated Reporting Council) entwickelt und im Dezember 2013[1] veröffentlicht. Integration heißt nach diesem Modell gemeinsame Betrachtung der Wirkzusammenhänge, heißt aber auch Akzeptanz der Komplexität und damit eine Abkehr von vereinfachter einseitiger Zielsetzung (s. Abb. 13).

Abb. 13: Integriertes Denken und Reporten[2]

Auf diesem Feld wird noch viel Arbeit zu leisten sein, um das eher allgemein gehaltene Rahmenwerk in konkrete Regeln zu übersetzen. Denkanstöße geben kann das Modell aber bereits heute. Und es zeichnet die groben Umrisse für das, was die Zielsetzung, Planung und Steuerung, also das Controlling, in naher Zukunft bestimmen wird.

CSR-Richtlinie: 1. Schritt in Richtung integriertes Reporting

2014 wurde vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR-Richtlinie) beschlossen.[3] Sie zielt ebenfalls auf ein integriertes Denken, Handeln und Berichten. Die Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht wird sich in erster Linie durch die Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB vollziehen, und zwar in jenen Abschnitten, die die Inhalte für die Lageberichterstattung definieren.[4] Demnach müssen große Unternehmen von öffentlichem Interesse – hierzu zählen insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern – eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht im Rahmen des "Comply-or-Explain"-Prinzips abgeben. Diese Erklärung umfasst Informationen zu

  • Umweltbelangen,
  • Arbeitnehmerbelangen,
  • Sozialbelangen,
  • der Achtung der Menschenrechte und
  • der Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Zusätzlich sind die folgenden Angaben verbindlich:

  1. eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens;
  2. eine Beschreibung der von dem Unternehmen in Bezug auf diese Belange verfolgten Konzepte, einschließlich der angewandten Due-Diligence-Prozesse;
  3. die Ergebnisse dieser Konzepte;
  4. die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens – einschließlich, wenn dies relevant und verhältnismäßig ist, seiner Geschäftsbeziehungen, seiner Erzeugnisse oder seiner Dienstleistungen – verknüpft sind und die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf diese Bereiche haben werden, sowie die Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen;
  5. die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.

Wirkungszusammenhänge zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Treibern erfordern mehrdimensionale Betrachtung

Eine integrierte Berichterstattung erfordert eine Verankerung in das Steuerungssystem, sodass vollintegrierte unternehmerische Entscheidungen unter Berücksichtigung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ermöglicht werden. Der Fokus liegt auf den wesentlichen Einflussfaktoren und deren Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen im gesamten Wertschöpfungsprozess. Ziel ist es, die spezifischen Beziehungen zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Treibern nachvollziehbar herauszuarbeiten. Damit entsteht ein ganzheitliches mehrdimensionales Bild betrieblichen Handelns. Gleichzeitig ergeben sich wertvolle Impulse zur Verbesserung der externen Berichterstattung und zur systematischen Sicherung der gesellschaftlichen Akzeptanz des unternehmerischen Handelns ("licence to operate"[5]). Im Kern einer integrierten Berichterstattung steht ein integriertes Denken und Handeln. Das weitverbreitete Missverständnis, eine integrierte Berichterstattung sei lediglich ein externes Reportingthema, sollte damit ausgeräumt sein.[6]

[1] International <IR> Framework, http://www.theiirc.org/international-ir-framework/, Abrufdatum 14.3.2017. Im IIRC sind neben großen Unternehmen aus allen Wirtschaftsräumen der Erde und wichtigen Wirtschaftsprüfungsorganisationen auch die beiden bedeutendsten Standardsetter IASB und FASB zusammengeschlossen.
[2] Deutsche Übersetzung des Fachkreises "Controlling & IFRS" nach <IR>-Framework, Dezember 2013, S. 13.
[3] Vgl. Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014, S. 4 f.
[4] Vgl. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
[5] Die "licence to operate" bezeichnet die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Existenzberechtigung von Unternehmen, basierend auf der Wahrnehmung der Gesellschaftsmitglieder (angelehnt an Gablers Wirtschaftslexikon; http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/licence-to-operate.html, Abrufdatum 14.3.2017).
[6] Auszug aus dem "White Paper" des ICV "Integriertes Reporting", Januar 2017; noch nicht veröffentlicht.

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