
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt in Anlehnung an die Prinzipien der IFRS einen eigenen Rahmen für die – global einheitliche und formalisierte – Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die beiden ersten Standardentwürfe (IFRS S1 und IFRS S2) sollen Ende Juni 2023 final veröffentlicht und ab dem 1.1.2024 anzuwenden sein.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird derzeit zweigleisig entwickelt. Neben den europäischen Bemühungen zur verbindlichen Standardisierung zumindest für Unternehmen in der EU bzw. für Unternehmen, welche die EU als großen Absatzmarkt nutzen, entwickelt der International Sustainability Standards Board (ISSB) unter dem Dach der IFRS-Stiftung Standards, die weltweit akzeptiert werden sollen. Damit diese beiden Entwicklungen nicht gegeneinander, sondern miteinander laufen, hat es bereits viele mahnende Hinweise bis hin zu der Klarstellung der G-20-Staats- und Regierungschefs gegeben, dass "weltweit konsistente Daten benötigt werden, um klimabezogene Finanzrisiken effektiv anzugehen", wobei insbesondere das ISSB hervorgehoben wurde. Vom ISSB liegen bislang 2 Standardentwürfe (IFRS S1 und IFRS S2) vor. Die Überarbeitung des ersten Sets an europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zeigte bereits eine gewisse Annäherung an die ISSB-Entwürfe – eine vielfach geforderte Kompatibilität ist aber noch nicht erreicht.
IFRS S1 und IFRS S2 ab 1.1.2024 anzuwenden
Aus seiner Sitzung am 16.2.2023 hat der ISSB beschlossen, sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft treten zu lassen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 wird erlaubt, allerdings nur, wenn ein Unternehmen sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig anwendet. Ein Unternehmen wäre verpflichtet, anzugeben, dass es IFRS S1 und IFRS S2 vorzeitig anwendet. Außerdem hat der ISSB beschlossen, den formellen Verabschiedungsprozess mit dem Ziel zu starten, Ende Juni 2023 die beiden Standards final zu veröffentlichen.
Erleichterungen für KMU und Hilfe bei Erstanwendung
Zudem hat der ISSB ein Paket von Erleichterungen und Leitlinien etwa für KMU angekündigt, um die Verwendung der Standards zu unterstützen und es Unternehmen zu ermöglichen, ihren Ansatz zu ihrer Verwendung im Laufe der Zeit zu erweitern. Auch will für Unternehmen, die erstmal einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben müssen, der ISSB ein Programm einführen, um die Erstanwendung zu unterstützen, während Marktinfrastruktur und -kapazitäten aufgebaut werden.
Punktuelle Verweise auf die ESRS
Darüber hinaus haben die ISSB-Mitglieder bei der Sitzung dafür gestimmt, in einem Anhang zu S1 – dem allgemeinen Anforderungsstandard des ISSB – auf die ESRS als eine Quelle für Leitlinien zu verweisen, die Unternehmen in Ermangelung eines bestimmten ISSB-Standards heranziehen können, wenn sie den Informationsbedürfnissen der Anleger entsprechen. Die ISSB gab im vergangenen Dezember mit der Europäischen Kommission und der EFRAG bekannt, dass sie auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, um die Interoperabilität ihrer Standards zu maximieren und sich an den wichtigsten Klimaangaben zu orientieren. Da die inhaltlichen Entscheidungen zum Inhalt der ISSB-Standards nun abgeschlossen sind, wird sich diese gemeinsame Arbeit nun auf die detaillierte Terminologie innerhalb der Standards konzentrieren, die mit der Finalisierung beider Standards abgeschlossen werden soll.
Englischsprachige Internetseminare seitens des ISSB
Im Januar und Februar 2023 bot der ISSB eine Reihe von 3 Internetseminaren in englischer Sprache an, in denen gezeigt wurde, wie Unternehmen die Vorarbeiten, die Datenerfassung und die Prozesse für die ISSB-Berichterstattung in Angriff nehmen können, indem sie Instrumente nutzen, die Unternehmen und Anlegern bereits weitgehend zur Verfügung stehen.
Die Internetseminare waren:
- Teil 1: Bessere Informationen für bessere Entscheidungen — Einführung in die anlegerorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Teil 2: Jede Größe und jedes Stadium — Erste Schritte bei den Klimaangaben
- Teil 3: Konnektivität und Kontrolle — Der Weg zu anlegergerechten Angaben
Die Aufzeichnungen und die während der Veranstaltungen gezeigten Folien sind hier abrufbar.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
Stellungnahmen zu dem ersten Set an ESRS und der EU-Umwelt-Taxonomie
DRSC und RNE veröffentlichen Vorschläge für eine angemessene KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
IDW veröffentlicht Entwurf-Standards zur inhaltlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
EFRAG reduziert die Offenlegungspflichten in den ESRS-Entwürfen deutlich