Scoring: BGH weist Klage gegen Schufa ab

Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Der BGH hat die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Das Scoring der Schufa bleibt weiter deren Geschäftsgeheimnis.

Ob Kredit oder Handy-Vertrag  - Geldinstitute und Unternehmen informieren sich meist vor einem Vertragsschluss über ihre Kunden. Dazu greifen sie auf die Daten von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zurück.

BGH wahrt Schufa-Geheimnisse

Der BGH hat über die Auskunftspflicht der Schufa entschieden. Eine Klägerin war mit einer Auskunft der Schufa über ihre Bonität nicht zufrieden.  Nachdem ein Autokauf geplatzt war, verlangte sie genauere Angaben darüber, wie die Wirtschaftsauskunftei zu ihren Bewertungen gekommen ist.

Vorinstanzen sahen Geheimhaltungsinteressen der Schufa

Die Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen und dies mit den Geheimhaltungsinteressen der Schufa begründet. In der heutigen Verhandlung hat der BGH die Klage gegen die Schufa zurückgewiesen. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genüge.

Score-Wert ist in der Regel nicht transparent

Bevor Kreditinstitute oder Firmen Geschäfte mit Kunden machen, wollen sie wissen, ob der Kunde auch zahlen kann. Das gilt nicht nur bei größeren Bankkrediten, sondern auch beim Autokauf auf Pump oder bei einem Handy-Vertrag. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa geben da Auskunft. „Sie ermitteln für jeden Kunden einen sogenannten Score-Wert anhand von gespeicherten Daten“, erklärt Stefanie Laag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wie genau dieser Wert berechnet wird, ist aber in der Regel nicht transparent.

Auskunft einmal pro Jahr kostenfrei

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Verbraucher darauf achten, dass die gespeicherten Daten richtig sind. Falsche Angaben können die Kreditwürdigkeit herabsetzen. Gemäß § 34 Abs. 8 BDSG dürfen Verbraucher ihre Daten einmal im Jahr bei den Wirtschaftsauskunfteien kostenlos abfragen. „Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen“, erklärt Laag. Wird beispielsweise ein altes, längst aufgelöstes Konto nach wie vor geführt, muss das korrigiert werden. „Darauf haben Sie Anspruch.“

Verbraucher müssen sich für Auskunft schriftlich an die jeweilige Auskunftei wenden. Bei fehlerhaften Daten sollten sie ebenfalls schriftlich um eine Korrektur bitten.

Schufa-Formel bleibt geheim

Einen Anspruch auf Auskunft darüber, wie die Bewertung der Kreditwürdigkeit – also der Scoringwert -  zustande gekommen ist, hat der Verbraucher dagegen nach der Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2014 nicht.

(BGH, Urteil v. 28.1.2014, VI ZR 156/13 ).

Diese Daten speichern die Auskunfteien

Erfasst werden von den Auskunfteien in der Regel Name, Geburtsdatum und die Anschrift. Gespeichert werden außerdem Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten oder Bürgschaften. Außerdem werden Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte verzeichnet. Nicht gespeichert werden Kontostände, Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten.

dpa
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