Worauf fokussiert sich das Bundeskartellamt in diesem Jahr?

Das Bundeskartellamt hat sich zum 60. Geburtstag viel vorgenommen: Im Zentrum seiner Aktivitäten stehen für das laufende Jahr insbesondere das Internet und Verbrauchergefährdung durch Digitalisierung. Ahndung von Verbrauchernepp und Machtmissbrauch durch soziale Netzwerken wie Facebook & Co. sind die Stichworte. Begrenzung der Aktivitäten der marktbeherrschenden Unternehmen scheint aber oft als Sisyphusarbeit.

Seit ziemlich genau 60 Jahren engagiert sich das Bundeskartellamt im Kampf gegen Missbrauch von Marktmacht. Die Initiative zur Einrichtung des Amtes hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard bereits in den fünfziger Jahren ergriffen und schließlich die Gründung des Amtes im Jahre 1958 gegen erhebliche Widerstände aus der Industrie zur Eindämmung von Monopolen und Preisabsprachen durchgesetzt.

Kartellrechtsverstöße sind mit empfindlichen Sanktionen belegt

Von ehemals ca. 50 Mitarbeitern ist die Behörde mittlerweile auf ca. 300 fachliche Mitarbeiter gewachsen, die den freien Wettbewerb schützen und empfindliche Sanktionen verhängen können.

Die Bußgelder können bis zu 10 % des Umsatzes eines Unternehmens betragen.

In Deutschland wird ein Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen allerdings immer noch als Ordnungswidrigkeit  eingestuft, in den USA werden Kartellvergehen mit Strafen belegt, nicht selten auch mit Haftstrafen.

Bundeskartellamt verhängte in 2017 weniger Bußgelder

Das Jahr 2017 war ein eher flaues Jahr aus Sicht der Kartellbehörde. 60 Millionen Euro an Bußgeldern hat das Amt im Jahr 2017 verhängt. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um fast 50 %. Das Amt sah sich ausgebremst durch eine Gesetzeslücke, die unter dem Namen „Wurstlücke“ bekannt wurde. Einigen Unternehmen - darunter ein bekannter Wursthersteller - war es durch geschickte Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen gelungen, durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen der kartellrechtlichen Verfolgung zu entgehen.

GWB-Novelle hat erweiterte Spielräume geschaffen

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Die Wurstlücke ist inzwischen weitgehend geschlossen. Im Juni 2017 hat der Gesetzgeber die GWB-Novelle in Kraft gesetzt.

Kernpunkte der Reform waren:

  • Die Möglichkeit, Bußgelder gegen die Konzernmutter eines Unternehmens zu verhängen,
  • erleichterter Schadenersatz für Geschädigte (in Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU),
  • eine erweiterte Fusionskontrolle.
  • Die Wettbewerbsbehörde hat neue Befugnisse bei der Kontrolle von Übernahmen junger Unternehmen mit wenig Umsatz aber hohem Wert erhalten. Die starren Umsatzgrenzen für die wettbewerbsrechtliche Prüfung wurden abgeschafft.
  • Bei Verdacht auf Verbrauchernepp kann die Behörde nun ganze Sektoren untersuchen. Zwei Untersuchungen gegen große Verbraucherportale laufen bereits.
Damit sind die Spielräume des Kartellamtes für die Verfolgung von Verstößen deutlich größer geworden.

Die Behörde kritisiert marktbeherrschende Stellung von Facebook

Das Kartellamt hat das Jahr 2017 ausgiebig zur Vorbereitung von weiteren Kartellverfahren genutzt. Ganz oben auf der Liste des Kartellamtes steht das soziale Netzwerk Facebook aber auch die Datensammelwut beim Smart-Fernsehen.

  • Das Kartellamt kritisiert die aus seiner Sicht marktbeherrschende Stellung von Facebook. 
  • Der interessierte Nutzer könne an dem Netzwerk nur teilnehmen, wenn er sich registrieren lasse und den von Facebook verwendeten Nutzungsbedingungen uneingeschränkt zustimme.
  • Damit könne Facebook praktisch uneingeschränkt Daten der Nutzer sammeln.
  • Als äußerst problematisch stuft die Behörde die systematische Zusammenführung von Daten der Nutzer von Facebook, WhatsApp oder Instagram auf einem gemeinsamen Datenkonto des jeweiligen Nutzers ein.
  • Nach Auffassung des Chefs des Kartellamtes, Andreas Mundt, muss Facebook seinen Nutzern Steuerungsmöglichkeiten einräumen, um die Datennutzung einzugrenzen.

Bereits Anfang 2016 hat das Bundeskartellamt wegen dieser Kritikpunkte ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch von Marktmacht eröffnet.

Das Kartellamt bewertet seine Arbeit äußerst positiv

Der Chef der Kartellbehörde, Andreas Mundt, ist sich sicher, dass ohne die Tätigkeit des Kartellamts die Preise heute höher wären, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen schlechter und die Verbraucher den marktmächtigen Unternehmen schutzlos ausgeliefert wären. Die starke wirtschaftliche Stellung Deutschlands hängt nach seiner Auffassung sehr stark damit zusammen, dass in Deutschland ein starker, vom Bundeskartellamt geschützter Wettbewerb herrscht.

Bundeskartellamt als Vorbild für andere Länder

Tatsächlich haben viele Länder sich das Bundeskartellamt inzwischen zum Vorbild genommen. Im Jahr 2001 wurde das weltweite Netzwerk von Wettbewerbsbehörden ICN gegründet mit ca. 130 Mitgliedsländern. Internationale Wettbewerbsfälle werden inzwischen zwar häufig in Brüssel verhandelt, dennoch bleibt die Arbeit des Bundeskartellamts national äußerst bedeutsam, wie nicht wenige spektakuläre Fälle der vergangenen Jahre deutlich zeigen.

Gelegentlich kommt es zwischen dem Kartellamt und dem ihm vorgestellten Bundeswirtschaftsministerium auch zu Differenzen. Dies zeigte sich zuletzt, als das Kartellamt die Übernahme der Kaisers-Tengelmann-Gruppe durch Edeka im Frühjahr 2015 untersagte und der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Verbot mit einer Ministererlaubnis weitgehend außer Kraft setzte.

Marktbeherrschende Unternehmen sind nur schwer zu bremsen

Trotz großem Engagement kann auch das Bundeskartellamt nicht verhindern, dass – weltweit - bestimmte Marktsegmente von wenigen Unternehmen beherrscht werden. Gerade im Internet zeigen Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon, dass die Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen äußerst schwierig ist. In dem von den derzeitigen Verhandlungspartnern für eine Regierungsbildung erstellten Sondierungspapier von CDU und SPD findet sich hierzu der Eintrag:

Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt“.

Was das in praktischer Regierungspolitik bedeutet, lässt das Papier offen.

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Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht