Verwaltungsstrafen: Eine Existenzbedrohung für Manager

Der Strafzettel wegen falschen Parkens ist eine der klassischen Verwaltungsstrafen. Ein kleines Vergehen, ein geringer Geldbetrag. Doch Verwaltungsstrafen können in Österreich auch in die Tausende gehen und das immer häufiger.

Wie das österreichische Wirtschaftsblatt berichtet, können Verletzungen von Arbeitszeiten oder Missachtung kollektivvertraglicher Ansprüche die dafür verantwortlichen Mitarbeiter finanziell ruinieren.

Und auch das Unternehmen kann schwer an den Folgen einer Verwaltungsstrafe leiden, die gegen einen Mitarbeiter verhängt wurde. Eine Teilnahme bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist danach für 5 Jahre nicht mehr möglich.

Der verantwortliche Mitarbeiter muss die Verwaltungsstrafe bezahlen

Die Verwaltungsbehörden in Österreich ahnden zunehmend Übertretungen wie Verstöße gegen Arbeitszeiten oder Versäumnisse bei den Börsenpflichten und zwar mit drastischen Strafen.

Bei einer Verwaltungsstrafe muss der verantwortliche Mitarbeiter für die Strafe aufkommen. Die Strafe wird dabei nicht auf sein Einkommen angerechnet. Er muss sie von seinem Netto-Einkommen bezahlen und zudem für seine gesamten Einkünfte die Einkommensteuer bezahlen.

Erst im Nachhinein kann ein Unternehmen die Geldstrafe übernehmen

Erst im Nachhinein kann ein Unternehmen über die Hauptversammlung bzw. die Gesellschafter die Geldstrafe übernehmen und dem Bestraften als Ausgleich erstatten. Dabei muss dann auch der Einkommensteuernachteil berücksichtigt werden.

Manager können sich dagegen nicht versichern

Die harten Verwaltungsstrafen in Österreich haben bewirkt, dass sich z. B. keine verantwortlichen Beauftragten für den Bereich der Arbeitszeitenaufzeichnung mehr finden.

Somit muss die Unternehmensspitze diese Aufgabe übernehmen. Sollte dabei etwas schief laufen, trifft die Strafe den Manager. Dagegen versichern können sich Manager nicht.

In Österreich sind 3 Verwaltungsstrafen möglich

In Österreich können Verwaltungsbehörden Verwaltungsstrafen verhängen. Es gibt 3 Arten: die Geldstrafe, unter bestimmten Voraussetzungen die Freiheitsstrafe und den so genannten Verfall.

In Deutschland hat das Ordnungswidrigkeitengesetz die Verwaltungsstrafe abgelöst

In Deutschland gibt es diese Form der Verwaltungsstrafe nicht. Hier gibt es das Ordnungswidrigkeitengesetz. Eine Ordnungswidrigkeit hat nicht die Rechtswirkung einer echten Strafe beziehungsweise einer Kriminalstrafe. Eine Verwaltungsbehörde kann keine Freiheitsstrafe verhängen.