Verstöße gegen Aufsichtsrecht: BaFin will Whistleblower schützen

Whistleblower - Helden unserer Zeit, aber unter Umständen mit großen Problemen. Das hat nicht nur der Fall Snowden sondern auch die Verurteilung der Whistleblower im Zusammenhang mit den Luxleaks gezeigt. Die BaFin will nun eine Meldeplattform und besondere Schutzsysteme für Whistleblower, die Verstöße gegen Aufsichtsrecht ans Licht bringen, einrichten.

Grundlage der Hinweisgeberstelle der BaFin ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz.

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Verstöße gegen Aufsichtsrecht: BaFin will Whistleblower schützen

Whistleblower, die Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden, können anonym bleiben. Ist der BaFin die Identität des Whistleblowers bekannt, darf sie sie trotzdem grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben wird. Die Meldeplattform der BaFin für Whistleblower finden Sie hier.

Finanzdienstleistungsbranche: Whistleblower-Schutz seit 2. Juli

Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz fordert den Whistleblower-Schutz seit 2. Juli 2016. Hiernach dürfen Mitarbeiter der Finanzbranche, die Rechtsbrüche oder Gesetzesverstöße ihres Unternehmens melden, künftig weder von ihrem Arbeitgeber arbeitsrechtlich noch vom Staat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Betroffen sind Banken, Versicherungen und Vertriebe von Finanzprodukten. Diese müssen in Zukunft die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ihre Mitarbeiter Rechtsverstöße anonym zentral melden können.

Whistleblower- Schutz: Echter Fortschritt oder halbherzige Reform?

Nicht nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen attackiert das Gesetz scharf. Die Reform sei nichts weiter als eine gesetzgeberische Pflichtübung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Europäischen Finanzmarktes.

Sachlich bestehe keinerlei Grund, das Gesetz willkürlich auf eine einzelne Branche zu beschränken. Die Kritik erscheint berechtigt. Ein Whistleblower wie Deltour (Luxleaks), der bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gearbeitet hat, käme auch zukünftig nicht in den Genuss des gesetzlichen Schutzes. Mehr dazu lesen Sie in dem Haufe-Beitrag Whistleblower – die allein gelassenen Helden.

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Schlagworte zum Thema:  BaFin, Whistleblowing