Antikorruptionsbeauftragte: Aufgaben und Kompetenzen

Antikorruptionsbeauftragte (AKB) haben die Aufgabe, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in öffentlichen Ämtern, Institutionen und Behörden durchzuführen. Angestellte und Bürger können dem AKB Fälle der Korruption oder Verdachtsmomente melden.

Was ist ein Antikorruptionsbeauftragter: Definition

Antikorruptionsbeauftragte gibt es bei verschiedenen Landes- und Regionalbehörden sowie in öffentlichen Institutionen, auch in einigen Bundesämtern, z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit. Beim Antikorruptionsbeauftragten können Beschäftigte eines Amtes, aber auch Bürger Korruption und sonstige Rechtsverstöße im betreffenden Amt melden. Er ist aber nicht zuständig für allgemeine Anregungen oder Petitionen.

Korruption: Straftatbestände

Gegen Korruption gibt es mehrere Straftatbestände, auch bei Bestechung in der Privatwirtschaft.

  • Fordern eines unlauteren geschäftlichen Vorteils wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 299 Abs. 1 StGB).
  • Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt (§ 299 Abs. 2 StGB).
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB und § 299b StGB).
  • Für Bestechung im Amt gibt es die Tatbestände Vorteilsnahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) sowie Regelungen für besonders schwere Fälle (§ 335 StGB).

Antikorruptionsbeauftragter: Aufgaben und Pflichten

In den „Regelungen zur Integrität“ des BMI von 2018 heißt es: „In allen Dienststellen des Bundes sind in regelmäßigen Abständen sowie aus gegebenem Anlass die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete festzustellen. Für diese ist die Durchführung von Risikoanalysen zu prüfen. Je nach den Ergebnissen der Risikoanalyse ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisation und/oder die Personalzuordnung zu ändern ist“.

In vielen obersten Landesbehörden wird ein Antikorruptionsbeauftragter (AKB) nebst Stellvertretung für den Geschäftsbereich angestellt. Der AKB soll mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes oder eine vergleichbare Ausbildung aufweisen.

In Baden-Württemberg wurde 2009 ein sogenannter Vertrauensanwalt bestellt. Dieser kann als unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Verwaltung wegen möglicherweise korruptionsrelevanter Vorgänge kostenfrei kontaktiert werden. 2019 hat das Innenministerium für das Land eine Rahmenvereinbarung mit Rechtsanwalt Michael Rohlfing, BENDER HARRER KREVET, geschlossen. Über diesen Rahmenvertrag haben auch die anderen Ministerien die Möglichkeit, Rechtsanwalt Michael Rohlfing zu beauftragen. Der Vertrauensanwalt steht allen Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung zur Verfügung. Als unabhängige Stelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten können und prüft diese auf ihre Glaubwürdigkeit und strafrechtliche Relevanz. Ziel seiner Arbeit ist die Aufklärung von Korruptionssachverhalten.

Der AKB hat mindestens folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Behördenleitung bei der Korruptionsbekämpfung,
  • Beratung der Dienststellenleitung in Fragen der Korruptionsprävention,
  • er ist Ansprechperson für Beschäftigte, auch ohne Einhaltung des Dienstweges,
  • Beratung aller Dienststellen auch bei Korruptionsverdacht,
  • Beratung für Bürgerinnen und Bürger, die Korruptionsfälle oder einen Verdacht melden,
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten,
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen.
Schlagworte zum Thema:  Korruption, Compliance-Management