Nebentätigkeit: So verliert ein Beamter seinen Beamtenstatus

Einmal Beamter – immer Beamter, sollte man meinen, vor allem wenn es um einen Polizisten geht. Doch dass man sich auf dieser Einstellung nicht ausruhen darf, zeigt nun ein Urteil, in dem einem Polizeibeamten sein Beamtenstatus aberkannt wurde.

Es muss schon einiges zusammenkommen, bis ein Polizist aus dem Dienst entfernt wird und seinen Beamtenstatus verliert, wie etwa jahrelange Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht und weitere dienstrechtliche Verfehlungen. Was genau war passiert?

Nebentätigkeit wurde zum Arbeitsmittelpunkt

Der verbeamtete Polizist war seit 2011 „nebenher“ als Hundetrainer tätig. Diese Nebentätigkeit hatte er nie seinem Dienstherrn angezeigt und so auch nicht die dafür erforderliche Genehmigung eingeholt. Das Hundetraining nahm mit der Zeit allerdings ein solches Ausmaß an, dass es zum Arbeitsmittelpunkt wurde. Selbst wenn der Polizist krank geschrieben war, führte er das Hundetraining durch.


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