
Am 8. März hat die Bonner StA die Büroräume von drei Mitarbeitern der Telekom durchsucht. Die StA ermittelt gegen die drei Mitarbeiter wegen Betrug, Untreue und Korruption. Der Verdacht: Die Mitarbeiter könnten für die Vergabe von Aufträgen Geld angenommen haben. Angestoßen wurden die Ermittlungen aber vom Unternehmen selbst.
Bei den von der StA ins Visier genommenen Aufträgen handelt es sich um Aufträge für die Erstellung von Computer-Software.
Die Mitarbeiter sollen auf Kosten der Telekom die Vergabe der Aufträge von Entgeltzahlungen an sie persönlich abhängig gemacht haben.
Der Telekom selbst kommt der Verdacht äußerst ungelegen, wurde doch erst Mitte des vergangenen Jahres gegen Telekom-Mitarbeiter ermittelt, weil diese gegen Zahlung von 150.000 Euro Informationen an den chinesischen Smartphone-Hersteller ZTE weitergegeben haben sollen.
Telekom hat Millionen-Zahlungen an US-Justiz geleistet
Die Telekom selbst hatte erst Ende 2011 eine Korruptionsaffäre mit einer Millionenzahlung an die US-Justiz beigelegt, weil Manager einer osteuropäischen Tochter Regierungsbeamte in Mazedonien und Montenegro bestochen haben sollen, mit dem Ziel, der Telekom die dortigen Märkte zu sichern und Konkurrenten fernzuhalten.
Telekom lässt ihr Compliance-Management extern überprüfen
Die jetzigen Ermittlungen sind aber wohl in Gang gekommen, weil die Telekom selbst die entscheidenden Informationen an die StA übermittelt hat.
Diese offensive Vorgehensweise der Telekom entspricht den Grundsätzen des unternehmensinternen Compliance-Managements.
Die #Telekom lässt ihr #Compliance-Management-System regelmäßig nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 überprüfen.
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Prüfungsmaßstab IDW PS 980 ist anspruchsvoll
Der Prüfungsstandard IDW PS 980 gilt als besonders streng. Der Standard definiert die Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements in einer strukturierten Form und definiert die unabdingbaren Grundelemente der erforderlichen Compliance-Organisation und der Unternehmenskultur. Hiernach werden beurteilt,
- die Vollständigkeit der im Compliance-System enthaltenen Grundelemente;
- die Angemessenheit und Ausgestaltung der ethischen Grundsätze;
- die Angemessenheit und Ausgestaltung der Kontrollmaßnahmen;
- die Angemessenheit und Ausgestaltung der Strategien zur Risikominimierung;
- die Angemessenheit der Sanktionen bei Regelverstößen;
- die Einbindung der Compliance-Struktur in die allgemeinen Geschäftsabläufe und
- im Bewusstsein und der Akzeptanz der Mitarbeiter.
Gute Prüfungsergebnisse der Telekom im Jahr 2016
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aus dem Jahr 2016 bescheinigt der Telekom insbesondere für den Bereich der Abwendung von Korruptionsrisiken gut aufgestellt zu sein.
Die Überprüfung der Telekom und von neun Tochtergesellschaften in Deutschland führten zu dem Ergebnis, dass
- die Prozesse der zentralen Compliance-Organisation,
- die Mechanismen zur Abwendung von Risiken korruptiven Verhaltens beim Einkauf,
- beim Vertrieb,
- beim Sponsoring und Spendenwesen
wirksam und effektiv ausgestaltet sind.
Telekom auch gegen Kartellrechtsverstöße gewappnet
Ähnlich positive Bewertungen erhielt die Deutsche Telekom im Bereich der Abwehr von Risiken im Bereich des Kartellrechts. Der entsprechende Bericht stammt allerdings bereits aus dem Jahr 2014.
Die Kontrolle funktioniert offensichtlich
Vor diesem Hintergrund hat die Telekom konsequentes Handeln gezeigt, indem sie eigeninitiativ die mutmaßlich korrupten Handlungsweisen ihrer Mitarbeiter der Bonner StA angezeigt hat - und zwar ohne Rücksicht auf mögliche Imageschäden.
Kritiker sehen in den Vorfällen allerdings einen möglichen Beweis dafür, dass die Unternehmensethik der Telekom im Bereich der Korruption die Köpfe der Mitarbeiter noch nicht ausreichend erreicht hat. Auf der Positivseite ist allerdings zu vermerken, dass die Kontrollmechanismen der Telekom offensichtlich funktionieren und - da kann die Compliance-Struktur noch so ausgefeilt sein - schwarze Schafe wird es immer geben. Gut, wenn sie erwischt werden.
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Hintergrund: Förderung der Mitarbeiter-Compliance
Zu förderung der "Compliance in den Köpfen" müssen innerhalb des Betriebes immer wieder Anreizsysteme für regelkonformes Verhalten geschaffen werden. Ein wichtiges Instrumentarium hierfür ist sind die Vorgaben bei Personalbeurteilungen und bei Beförderungen.
- Der Compliance-Officer hat dafür zu sorgen, dass die Regeltreue ein wesentliches Kriterium für jede Beförderung ist und mangelnde Regeltreue auch bei Beförderungsfragen sanktioniert wird.
- Die Definition der Regeltreue im Unternehmen sollte nicht im luftleeren Raum schweben und von Unklarheiten geprägt sein. Die Grundsätze des regelkonformen Verhaltens müssen klar umschrieben und fixiert sein, so dass jeder weiß, was gemeint ist.
- Der Compliance-Verantwortliche muss durchsetzen, dass auch organisatorisch die Personalpolitik des Unternehmens auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Hierbei hat er sich mit verschiedenen Führungsstilen und der Führungskultur im Unternehmen auseinander zu setzen und eine Führungsethik zu entwickeln.
Schlagworte zum Thema: Korruption, Deutsche Telekom
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