Korruptionsprävention im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen geht es um viel Geld. Krankenkassen und Ärzte werden immer wieder mit Korruption in Verbindung gebracht. Schon der Verdacht schmälert das Vertrauen der Versicherten und Patienten. Transparency Deutschland begrüßt deshalb den Gesetzentwurf, die Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ins Strafgesetzbuch einzuführen.

Geht die Korruption zu Lasten der Versicherten, stört das auf Dauer den sozialen Frieden, so Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied bei Transparency Deutschland.

Korruption zu Lasten der Versichertengemeinschaft

Zu Lasten der Versicherten bedeutet z. B., dass ein Arzt von einen Arzneimittelhersteller Geld bekommt, wenn er dessen teurere Medikamente verordnet. Oder dem Arzt werden kostenlos oder verbilligt medizin-technische Geräte zur Verfügung gestellt und er verordnet daraufhin nicht notwendige oder überteuerte Behandlungen.

Korruption zu Lasten des Patienten

Korruption zu Lasten von Patienten meint, dass die Behandlung davon abhängt, wie viel der Patient einbringt bzw. ob er sich die Behandlung leisten kann. Also z. B. wenn die Zuweisung in ein bestimmtes Krankenhaus gegen Entgelt oder die Auswahl von Therapien und Medikamenten nach finanziellen Gesichtspunkten erfolgen.

Gesetzeslücke im Gesundheitswesen soll endlich geschlossen werden

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will nun die bestehende Gesetzeslücke schließen. Dazu sollen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Damit soll gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden. Bei Verstößen würden Gebern und Nehmern eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. 



Transparency fordert Einstufung als Offizialdelikt 


Transparency Deutschland begrüßt den Entwurf des BMJV, fordert aber, dass der Straftatbestand als Offizialdelikt ausgearbeitet werde. Nur dann könnten die Strafverfolgungsbehörden von sich aus tätig werden und müssten nicht auf einen Strafantrag warten.

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