Kampf des Volkes um Korruptionsbekämpfung in Rumänien

Rumänien gehört innerhalb der EU nicht zu den Staaten, die sich in Sachen Korruptionsbekämpfung in der Vergangenheit besonders hervor getan hätten. In den letzten 2 Jahren schien sich aber auch in Rumänien der Wind zu drehen - zum Unmut der Regierungsparteien, wie sich inzwischen herausstellte.

Oft ist die Rede davon, das sich Unternehmen bei Verhandlungen und Geschäftsanbahnungen im näheren und ferneren Ausland auf ein anderes Korruptionsverständnis einstellen müssen. In machen Ländern gehe ohne Schmiergeld wenig, in einigen sei lupenreine Compliance Voraussetzung, um verhandlungswürdig zu bleiben.

Der Wind in Sachen Korruption dreht sich

Doch es scheint, dass auch in nicht so "kleinlichen" Regionen, der Nachteil von Korruption für das Gros der Bürger den Menschen immer  deutlicher wird. Viel wollen diese Nachteile nicht weiter hinnehmen.

Auch Regierungen haben, etwa in China, erkannt, das Korruption sie Macht und Wettbewerbsfähigkeit kosten kann.

Korruption als wesentliche Armutsursache

Rumänien, innerhalb der EU etwas an den Rand gedrängt, mit schwierigen Armutsproblemen, hatte in der Vergangenheit einige Erfolge bei der Bekämpfung der in staatlichen Organen weit verbreiteten Korruption zu verzeichnen. Viele internationale Untersuchungen belegen, dass die Korruption eine wesentliche Ursache für Armut in einem Land ist.

Groß angelegte Anti-Korruptionskampagne

Vor diesem Hintergrund startete in Rumänien eine Kampagne für mehr Sauberkeit in der rumänischen Politik. Die Nationale Agentur für Integrität (ANI) unter Leitung von Horia Georgescu hatte wortreich angekündigt, der Korruption in staatlichen Behörden endgültig den Garaus zu machen.

Die rumänischen Staatsanwaltschaften begannen zeitgleich, jedem Verdachtsfall von Korruption nachzugehen. Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind die im rumänischen StGB geregelte Straftatbestände

  • des Amtsmissbrauchs,
  • des Interessenkonfliktes
  • sowie der Straftatbestand der dienstlichen Fahrlässigkeit.

Der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis stellte sich voll hinter sämtliche Initiativen der Korruptionsbekämpfung.

Der Regierung zu sehr auf die Füße getreten?

Die forschen Ansätze zur Bekämpfung der Korruption stießen allerdings schnell an ihre Grenzen.

  • Parlamentarier unterstellten den Anti-Korruptionsbehörden Übereifer.
  • Die stark ansteigenden Anträge auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten wurden immer häufiger abgelehnt.

Wirklich kam einiges ans Tageslicht: Auch den Direktor der Nationalen Agentur für Integrität Horia Georgescu holte seine eigene Vergangenheit ein. In einem früheren Amt soll er im Rahmen mit Enteignungen von Immobilien überhöhte Entschädigungen genehmigt haben.

Finanzminister Darrius Valcow wurde verdächtigt, in seiner Zeit als Bürgermeister einer rumänischen Stadt im Rahmen der Auftragsvergabe für einen Kanalbau 2 Million Euro Bestechungsgelder entgegengenommen zu haben.

Korruptionsbekämpfung durch Notverordnung praktisch abgeschafft

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  • Das Kabinett verabschiedete am 31.1.2017 eine Notverordnung, wonach Korruption bis zu einer Geldsumme von 50.000 Euro der strafrechtlichen Verfolgung entzogen wurde.
  • Damit waren die Straftatbestände des Amtsmissbrauchs und der dienstlichen Fahrlässigkeit für die große Masse der Korruptionsfälle praktisch abgeschafft.
  • Bereits eingeleitete Strafverfolgungsmaßnahmen auch gegen hochrangige Politiker wie gegen den Innenminister Gabriel Oprea hätten hiernach eingestellt werden müssen.

Die nationale Anti-Korruptionsbehörde verfolgt zurzeit nach eigenen Angaben weit über 2.000 Anklagen wegen Amtsmissbrauchs. Ein Großteil davon würde durch die Notverordnung obsolet werden.

Rechnung ohne das Volk gemacht

Die Regierung hatte bei ihrer Notverordnung aber offensichtlich die eigene Bevölkerung vergessen, die von der Korruption in Rumänien die Nase gestrichen voll hat.

  • Mit Massenprotesten zwang die Bevölkerung die Regierung zur Rücknahme der Notverordnung.
  • Das reichte der Bevölkerung aber nicht mehr aus. Die Proteste gehen weiter. Der Regierungschef Sorin Grindeanu wackelt.

Regierung droht Gegendemonstrationen an

Der starke Mann in der Regierung, der Parteichef der sozialdemokratischen Regierungspartei PSD Liviu Dragnea, der wegen Wahlmanipulation vorbestraft ist und deshalb nicht selbst Regierungschef werden kann, hat inzwischen die Organisation von großem Gegendemonstrationen angedroht.

Machtkampf zwischen den staatlichen Gewalten entbrannt

Die Justiz wehrt sich. Der Generalstaatsanwalt  Austin Lazar sprach mit Blick auf die Notverordnung von einer Beleidigung der Judikative. Es gehe ausschließlich um die gezielte Rettung von Politikern. Der Staatspräsident Klaus Iohannis bezeichnete den Tag der Verabschiedung der Notverordnung als Trauertag für den Rechtsstaat.  Dragnea wiederum wirft dem Staatspräsidenten wegen seiner Äußerungen vor, sich an einem Staatsstreich beteiligen zu wollen.

Die Bevölkerung selbst hat der Korruption im Kampf angesagt

Der Konflikt zwischen der sozialdemokratisch geführten Regierung auf der einen Seite und dem Staatspräsidenten und der Justiz auf der anderen Seite dürfte so schnell nicht gelöst werden können. Rumänien steht eine unabsehbare Zeit der politischen Instabilität bevor, die im schlimmsten Fall bis zur nächsten Präsidentschaftswahl Ende 2019 dauern könnte.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der politischen Führung ist nachhaltig erschüttert. Dies kann aber auch positiv gewertet werden als der unnachgiebige Wille des Volkes sich die Errungenschaften der Rechtsstaatlichkeit nicht nehmen zu lassen und bei der Bekämpfung der Korruption und der staatlichen Willkür keine Kompromisse mehr eingehen zu wollen.

Referendum in die Wege geleitet

Die Bevölkerung hat die Unterstützung ihres Staatspräsidenten. Iohannis hat ein Referendum über die Fortsetzung der Bekämpfung der Korruption und über die Gewährleistung der Integrität von öffentlichen Amtsträgern initiiert.

  • Das Referendum wurde inzwischen vom Parlament gebilligt. Hiermit will der Präsident Druck auf die Regierungsparteien ausüben und zeigen, dass bestimmte Grenzen gegen den Willen der Bevölkerung nicht überschritten werden dürfen.
  • Die Quote für die erforderliche Beteiligung am Referendum ist allerdings äußerst anspruchsvoll.
  • Das Beteiligungsquorum beträgt 30 %. Angesichts einer Wahlbeteiligung von 40 % bei den letzten Parlamentswahlen in Rumänien ist das eine hohe Hürde.

Der Präsident muss jetzt die mit dem Referendum zur stellende  Frage definieren und den Termin für das Referendum festlegen. Die Erwartungen sind hochgesteckt, die mögliche Fallhöhe für die Initiatoren ist damit äußerst hoch.

Internationaler Niedergang der Korruption?

Auch im lässigen Frankreich sieht man die Korruption mittlerweile streng. Der Staat verpflichtet Unternehmen je nach Größe zu aktiver Korruptionsvermeidung. Bei diesen Antikorruptionsbemühungen ist bei Geschäften im Ausland um so mehr darauf zu achten, niemanden, sei es auch unabsichtlich, mit leichtfertigen Äußerungen zu brüskieren oder gar, aus einem überkommenen Verständnis der Lage heraus, unmoralischen Angebote zu machen. Letzteres sollte aber sowieso nicht mehr wirklich in Betracht kommen, wenn man den Compliance-Vorgaben der großen deutschen Unternehmen folgt.

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Schlagworte zum Thema:  Korruption, Wirtschaftskriminalität