Gieriges Windows 10 im Fokus von staatlichen Datenschutzbehörden

Das neue Microsoft-Betriebssystem sammelt standardmäßig eine Menge Daten über die Nutzer und deren Aktivitäten am Rechner, was bei Verbraucher- und Datenschützer auf wenig Begeisterung stößt. Mittlerweile befassen sich sogar Datenschutzbehörden in mehreren Ländern mit dieser Problematik, darunter auch in Deutschland.

Nachdem bereits in Russland und der Schweiz staatliche Datenschutzstellen das neue Microsoft-Betriebssystem unter die Lupe nehmen, beschäftigt sich nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nun auch der in Deutschland für Microsoft zuständige Datenschutzbeauftragte aus Bayern mit Windows 10.

Wegen Windows 10 neue Datenschutzbestimmungen

Microsoft hat sein neues Betriebssystem deutlich enger mit seinen Web-Diensten verzahnt und benötigt dazu nun mehr Informationen von den Anwendern. Auch deshalb hatte das Unternehmen kürzlich die Datenschutzbestimmungen und den Servicevertrag angepasst, was jedoch bei Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights (EDR) auf wenig Gegenliebe stieß, die in einer Stellungnahme die weitgehenden Zugriffsrechte auf die Daten kritisierten und darauf hinwiesen, dass die neuen Bestimmungen so umfangreich und komplex seien, dass sie zusammen rund 45 Seiten umfassen.

Viele Daten werden standardmäßig erfasst

Zu den von Windows 10 standardmäßig erfassten und an Microsoft übermittelten Daten gehören etwa

  • der Browser-Verlauf,
  • die angelegten Lesezeichen (Favoriten),
  • installierte Apps
  • und der Standort des Geräts, sofern dieser sich erfassen lässt.
  • Auch vor den Daten aus der sogenannten Eingabe-Personifizierung macht die Datensammlung keinen Halt.

Art des Tippens und Aussprache - Blutdruck noch nicht

Hierzu gehören etwa der Schreibstil (Handschrift), die Art des Tippens auf der Tastatur oder auch die Aussprache, sofern an den Geräten mit den entsprechenden Methoden (Sprachsteuerung, Handschriftenerkennung am Touchscreen etc.) gearbeitet wird.  Auch eine Werbe-ID, wie sie bislang nur auf Windows-Smartphones zum Einsatz kam, wird nun auf allen Windows-10-Geräten eingeführt.

Allerdings lassen sich die meisten dieser Optionen deaktivieren.

Untersuchungen in der Schweiz und Russland

Nach Informationen der schweizerischen Nachrichten-Website inside-it.ch hat der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Landes (EDÖB) mit einer Prüfung der neuen Praxis begonnen. Dabei steht er in Kontakt mit dem Unternehmen um zu klären, inwieweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet wird.

Auch in Russland prüft der Generalanwalt, ob Microsoft mit Windows 10 sich an die Gesetzeslage hält, wobei sich hier allerdings die Frage stellt, inwieweit dieser Vorgang nicht auch auf die angespannte politische Lage und die wirtschaftlichen Sanktionen zurückzuführen ist.

Bayerischer Datenschutzbeauftragter sieht auch positive Eigenschaften

Untersucht wird das Datensammeln von Windows 10 nun aber auch vom bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Kranig, der allerdings bei allen Bedenken auch ein Lob für Microsoft bereithält und die datenschutzrelevanten Einstellungsoptionen im neuen Betriebssystem beispielsweise als weitgehend „transparent“ bezeichnete. Allerdings seien der Behörde einige andere Details aufgefallen, zu denen Microsoft sich nun äußern soll.


Schlagworte zum Thema:  Datenschutz