EUGH-Urteil zu Informationspflichten nach REACH

Das geht fast alle an: Produzenten und Lieferanten. Unternehmen müssen ihre gewerblichen Kunden auch dann über gefährliche Inhaltsstoffe in ihren Produkten informieren, wenn der Schwellenwert nur in einem Bestandteil des Gesamtprodukts überschritten wird. Ganz nach dem Motto: "Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis".

Es geht um Produkte, die Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern) sog. SVHC's enthalten.

Informationspflichten zu SVHC's in Teilerzeugnissen: EUGH-Urteil bringt rechtliche Klarheit

Hier gab es lange Zeit rechtliche Unklarheiten für Unternehmen, ob sich der Schwellenwert für die Informationspflicht auf das Gesamterzeugnis oder auch Teile des Gesamterzeugnisses bezieht. Nun herrscht rechtliche Klarheit.

REACH, Erzeugnisse, SVHC's - das könnte Sie auch interessieren

REACH: Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis

REACH-Registrierungen: 60 % erfüllen gesetzliche Forderungen nicht



Schlagworte zum Thema:  REACH