DSGVO: Verein darf ggü. Mitgliedern Trainervergütung nennen

Betroffen ist das Spannungsfeld zwischen den Informationsrechten der Vereinsmitglieder und dem Datenschutz der Beschäftigten. In diesem Fall, in dem es um die Budgetplanung des Vereins ging, musste der Trainer seine persönlichen Interessen hinter die der Vereinsmitglieder stellen.

Mitglieder werden konkret über Vereinsausgaben informiert

Ein Sportverein tat das, was er tun muss, er bereitete eine Mitgliederversammlung vor. Dort sollte den Mitgliedern u.a. die Budgetplanung bekannt gegeben werden. Im Vorfeld der Versammlung erhielten die Mitglieder per E-Mail eine Aufstellung, aus der sich auch die Vergütung der für den Verein tätigen Trainer ergab.

Trainer sieht sich in seinen Datenschutzrechten verletzt

Ein Trainer stieß sich an dieser Offenbarung, rügte einen Datenschutzverstoß und verlangte mit seiner Klage vor dem Landgericht Frankfurt a.M. Schadensersatz vom Verein. Dieses Unterfangen war nicht von Erfolg gekrönt. Das Gericht räumte den Vereinsinteressen Priorität ein.

DSGVO auch bei Vereinsarbeit zu beachten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt auch von einem Verein einen restriktiven Umgang mit persönlichen Daten. Gehalt oder Honorar von Beschäftigten sind ohne Frage dem geschützten Bereich zuzuordnen. Eine Datenpreisgabe bedarf daher entweder einer Einwilligung des Betroffenen oder aber eines berechtigten Interesses des Vereins.

Finanzplanung tangiert Existenzfragen eines Vereins

Der eingetragene Sportverein (§ 21 BGB) verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck, weshalb eine wohlüberlegte Budgetplanung für das Fortbestehen des Vereins von enormer Bedeutung ist. Die Vereinsmitglieder haben hier ein Mitbestimmungsrecht, das sie auf den Mitgliederversammlungen mit dortigen Beschlussfassungen ausüben (§ 32 BGB).

Ohne Kenntnis der Ausgaben können Vereinsmitglieder nicht entscheiden

Anhand dieser Vorüberlegungen entschied das LG Frankfurt a.M., dass die Vereinsmitglieder, um über das Budget und inzident das Schicksal ihres Vereins mitentscheiden zu können, auch die Einzelpositionen kennen müssen. Nur so ist es ihnen möglich, sich über die Vermögenslage und letztlich die Zukunft des Vereins ein Bild zu machen.

Datenschutz steht ausnahmsweise hinter den Vereinsinteressen

Im Ergebnis musste der Trainer zugunsten der Transparenz der Finanzlage damit leben, dass die Vereinsmitglieder über die Höhe seiner Vergütung im Bilde sind.

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